Kostenausgleichungsantrag
Verfasst: 27.03.2012, 10:02
Hallo zusammen!
Hab mal wieder ein kleines, gebührenrechtliches Problem und aus den Ergebnissen der Suchfunktion wurde ich leider nicht schlau, deswegen hier meine Frage:
Ein Rechtsstreit wurde durch Vergleich beendet, wir haben den Beklagten vertreten. Streitwert wird auf 641,25 € festgesetzt, der überschießende Vergleichswert auf 4.200,00 €.
Die Kosten des Rechtsstreits aus dem SW 641,45 € werden gegeneinander aufghoben, die Kosten des Rechtsstreits aus dem Mehrwert des Vergleichs trägt der Kläger mit Ausnahme der Einigungsgebühr. Diese trägt jede Partei selbst.
Es soll jetzt Kostenfestsetzung beantragt werden, mein Festsetzungsantrag würde jetzt so aussehen:
Gegenstandswert: 641,25 €
Geschäftsgebühr §§ 13, 14 RVG, Nr. 2300 VV RVG 1,3
Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 1,3
Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert 641,25 € 0,65
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 16,90 € bleibt bestehen -
Gegenstandswert: 4.200,00 €
Verfahrensgebühr, Protokollierung einer Einigung § 13 RVG, Nr.
3101 Nrn. 2, 3100 VV RVG 0,8
- Obergrenze § 15 Abs. 3 RVG 1,3 aus Wert 4.841,25 € berücksichtigt -
Gegenstandswert: 4.841,25 €
Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 1,2
Gegenstandswert: 4.200,00 €
Einigungsgebühr § 13 RVG, Nr. 1000 VV RVG 1,5
Gegenstandswert: 641,25 €
Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren § 13 RVG, Nrn. 1003,
1000 VV RVG 1,0
- Obergrenze § 15 Abs. 3 RVG 1,5 aus Wert 4.841,25 € berücksichtigt -
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG
Zwischensumme netto
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG
Gesamtbetrag
Macht das Sinn?
Danke für jede Hilfe!
LG
Little_Justitia
Hab mal wieder ein kleines, gebührenrechtliches Problem und aus den Ergebnissen der Suchfunktion wurde ich leider nicht schlau, deswegen hier meine Frage:
Ein Rechtsstreit wurde durch Vergleich beendet, wir haben den Beklagten vertreten. Streitwert wird auf 641,25 € festgesetzt, der überschießende Vergleichswert auf 4.200,00 €.
Die Kosten des Rechtsstreits aus dem SW 641,45 € werden gegeneinander aufghoben, die Kosten des Rechtsstreits aus dem Mehrwert des Vergleichs trägt der Kläger mit Ausnahme der Einigungsgebühr. Diese trägt jede Partei selbst.
Es soll jetzt Kostenfestsetzung beantragt werden, mein Festsetzungsantrag würde jetzt so aussehen:
Gegenstandswert: 641,25 €
Geschäftsgebühr §§ 13, 14 RVG, Nr. 2300 VV RVG 1,3
Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 1,3
Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert 641,25 € 0,65
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 16,90 € bleibt bestehen -
Gegenstandswert: 4.200,00 €
Verfahrensgebühr, Protokollierung einer Einigung § 13 RVG, Nr.
3101 Nrn. 2, 3100 VV RVG 0,8
- Obergrenze § 15 Abs. 3 RVG 1,3 aus Wert 4.841,25 € berücksichtigt -
Gegenstandswert: 4.841,25 €
Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 1,2
Gegenstandswert: 4.200,00 €
Einigungsgebühr § 13 RVG, Nr. 1000 VV RVG 1,5
Gegenstandswert: 641,25 €
Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren § 13 RVG, Nrn. 1003,
1000 VV RVG 1,0
- Obergrenze § 15 Abs. 3 RVG 1,5 aus Wert 4.841,25 € berücksichtigt -
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG
Zwischensumme netto
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG
Gesamtbetrag
Macht das Sinn?
Danke für jede Hilfe!
LG
Little_Justitia