Hallo ich bräuchte mal wieder Hilfe und stehe total auf dem Schlauch.
Ein Urteil ist ergangen, wonach die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgehoben werden.
Nun sind auf unserer Seite jedoch noch die Kosten eines Terminsvertreters angefallen.
Ich bin jetzt eigentlich davon ausgegangen, dass jede Partei ihre eigenen Kosten trägt, mit Ausnahme der Gerichtskosten die geteilt werden. Mein Chef mein nun allerdings (ist sich aber nicht sicher), da unsere Kosten aufgrund des Terminsvertreters höher sind, müssten diese Kosten ebenfalls ausgeglichen werden. Ferner ist unsere Mdt. Vorsteuerabzugsberechtigt, d.h. die Gegenseite kann ja auch noch MwSt geltend machen und wir nicht, deshalb muss nunmehr trotzdem ein Ausgleichsantrag gestellt werden.
Ich weiß jetzt gar nicht genau wie ich den Antrag genau stellen soll. Terminsvertreter hat uns für die Kostenfestsetzung natürlich eine Rechnung über 0,65 Verfahrensgebühr, 1,2 Terminsgebühr sowie Auslagen und Mwst übersandt. Festsetzungs- Ausgleichsfähig wäre meiner Meinung nach ja nur die 0,65 Verfahrensgebühr.
Wäre dankbar für jede schnelle Hilfe.
Kostenaufhebung / Kosten des Terminsvertreters bzw. MwSt
genauso ist es. Immer. Nur Gerichtskostenausgleich.Ich bin jetzt eigentlich davon ausgegangen, dass jede Partei ihre eigenen Kosten trägt, mit Ausnahme der Gerichtskosten die geteilt werden.
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Genau, was dein Chef meint, ist die Formulierung: Die Kosten des Verfahrens tragen beide Parteien je zur Hälfte.
Grüße - sansibar
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