RSV trägt 50% wegen weiterem Mandanten? EILT

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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rosa

#1

23.03.2012, 10:30

ich bin mir hier gerade unsicher, könnt ihr mir helfen?

Wir haben 2 Mandanten. Wir haben RSV um Deckungszusage gebeten. Für die FRAU hat die RSV Deckung erteilt.

Wir haben dann SB-Antrag mit BEIDEN Antragsstellern eingereicht. Jetzt schreibt die RSV, dass sie ja nur die Kosten der Frau trägt, mithin nur 50% aller entstandenen / entstehenen Kosten trägt.

Das ist doch nicht richtig ODER? Dass sie die 1008 RVG nicht trägt ist klar, aber ist das echt richtig so? Dann würde ich heute noch per Fax den Antrag bzg. des Ehemannes zurücknehmen...

Edit: Es wurde ein Singlevertrag geschlossen, sodass es richtig ist, dass der Ehemann nicht mit versichert ist. ich dachte aber, dass die RSV die Kosten übernehmen muss, die entstandenen wären, wenn nur die VN Verfahren führt, mithin eben einfach die 1008 VV RVG nicht getragen wird.
gkutes

#2

23.03.2012, 11:09

was ist SB-Antrag?

muss man bei sowas nicht immer die Versicherungsbedingungen anschauen?
ansonsten werf ich jetzt mal § 100 ZPO in den Raum

ich würde mich aber natürlich auch erstmal nur auf §7 RVG stürzen und Zahlung von allem (ohne Erhöhung) fordern :D
rosa

#3

23.03.2012, 11:12

SB = Selbständiges Beweisverfahren SORRY!!!
muss man bei sowas nicht immer die Versicherungsbedingungen anschauen?
dachte ich jetzt nich ....
ich würde mich aber natürlich auch erstmal nur auf §7 RVG stürzen und Zahlung von allem (ohne Erhöhung) fordern
seh ich auch so... ich denke, wir nehmen wohl vorsichtshalber den Antrag vom Ehemann zurück....
rosa

#4

23.03.2012, 12:22

noch jemand anderer Meinung? :pfeif
sansibar
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#5

23.03.2012, 13:26

Ich schließe mich an, hab auch gelernt, dass die RSV die Kosten übernehmen muss,die für den versicherten Mandanten anfallen. Und dann würde ich bei SB-Verfahren sowieso immer nur im Namen eines Ehegatten führen, damit der andere ggf. als Zeuge zur Verfügung steht (aber das muss der RA natürlich entscheiden).
Ob dir eine Rücknahme für den Ehemann jetzt noch was bringt? Ist doch nur die 1008, wenn wir recht haben.
Grüße - sansibar
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rosa

#6

23.03.2012, 14:43

wenn wir recht haben
danke sansibar.... ich hab denen jetzt nochma en "böses" Fax geschickt...
nd dann würde ich bei SB-Verfahren sowieso immer nur im Namen eines Ehegatten führen, damit der andere ggf. als Zeuge zur Verfügung steht
grundsätzlich richtig, aber in dem Fall, waren die meisten Schriftstücke nur vom Ehemann unterschrieben die vorgelegt werden mussten (nicht Verträge, sondern Schriftverkehr)
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#7

23.03.2012, 16:52

Ich würde eher mal den Versicherungsvertreter von der Mandantin bitten, den Vertrag durchzuprüfen. In vielen Fällen ist nämlich der Ehegatte mitversichert und die RSV vertritt hier eine ganz falsche Meinung ...
rosa

#9

26.03.2012, 14:05

wenn hier noch jemand was weiß, bitte her damit! Vielleicht eine Entscheidung?
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#10

26.03.2012, 18:52

Ich schließe mich an, hab auch gelernt, dass die RSV die Kosten übernehmen muss,die für den versicherten Mandanten anfallen.
Da aber nur ein Kläger versichert ist und in der Klage zwei Kläger aufgeführt sind, stellt sich die RSV auf den Standpunkt, daß ihr VN auch nur 50 % zu zahlen hat, was ich für richtig halte. Spielt doch erst einmal gar keine Rolle, ob die in einem verwandtschaftlichen oder was auch immer Verhältnis zueinander stehen.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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