Kostenausgleichungsantrag wie Geschäftsgebühr anrechnen?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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crazyreno
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#1

21.03.2012, 15:02

Hallo, Ihr Lieben

ich bräuchte mal einen RVG-Rat:

Wir haben Mandant in einer Unfallsache vertreten. Gegnerische Haftpflicht verweigert Zahlung.
Es wird Klage über 10.600,00 € eingereicht nebst Zinsen sowie vorgerichtliche RA-Kosten in Höhe von 837,00 €. Beklagte beantragen zunächst Klageabweisung. Kläger erhöht Klageforderung sodann um 4.300,00 €. Es erfolgt eine Zahlung der Beklagten in Höhe von 10.030,00 €, in welchem 775,64 € RA-Kosten enthalten sind. Im Termin zur mündl. Verhandlung wird ein Vergleich geschlossen. Die Beklagten müssen noch 1.650,00 € zahlen. Die Kosten werden gequotelt: 27 % Kläger, 73 % Beklagte. Die Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben. Der Streitwert beträgt 15.000,00 €. Über die außergerichtlich entstandenen Kosten steht leider nichts im Vergleich bzw. Protokoll. Nun soll Kostenausgleichungsantrag gestellt werden. Wie verhält es sich nun mit der Geschäftsgebühr, die ich ja auf die Verfahrensgebühr anrechnen muss? Die Geschäftsgebühr wurde in der Klage nach einem Wert von 10.600,00 € geltend gemacht. Die Beklagten haben dann mit ihrer Teilzahlung eine Geschäftsgebühr nach einem Wert von 9.200,00 € gezahlt.

In welcher Höhe kann ich denn nun die Verfahrensgebühr geltend machen? Irgendwie muss ich die von den Beklagten gezahlte Geschäftsgebühr dort ja auch anrechnen, oder?

Evtl. so:
Gegenstandswert: 10.632,63 €
Geschäftsgebühr §§ 13, 14 RVG, Nr. 2300 VV RVG 1,3 683,80 €
Gegenstandswert: 15.000,00 €
Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 1,3 735,80 €
Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert 10.632,63 € 0,65 -341,90 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 € bleibt bestehen -
Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 1,2 679,20 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 40,00 €
Zwischensumme netto 1.796,90 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 341,41 €
Gesamtbetrag 2.138,31 €

oder muss ich als Gegenstandswert für die Geschäftsgebühr den von der Gegenseite anerkannten Betrag von 9.200,00 € zugrundelegen?

Ich bitte um Hilfe! Danke sagt

crazyreno
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Liesel
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#2

21.03.2012, 15:37

Die GeschG hat nichts im KAA zu suchen.

Anrechnen würde ich eine 0,65 (sofern 1,3 gezahlt wurden) aus 9.200,00 Euro.
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gkutes

#3

21.03.2012, 15:41

ich würde die Hälfte des gezahlten Betrages anrechnen, also Hälfte von 775,64 €
mrsgoalkeeper
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#4

21.03.2012, 15:44

Aber in den 775,64 € sind doch bestimmt Auslagen und UST drin. Die wären ja nicht anzurechnen. Ich würd es machen wie Liesel.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
gkutes

#5

21.03.2012, 15:46

naja - dann halt ohne die auslagen. jedenfalls nur so viel, wie auch bezahlt wurde.
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crazyreno
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#6

21.03.2012, 15:58

:thx :thx :thx

LG crazyreno
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