Kostenausgleichsantrag für den Beklagten
… die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu 5 % und die Beklagte zu 95 % zu tragen mit Ausnahme der durch die Säumnis des Beklagten im Termin vom … entstandenen Kosten, die der Beklagte vorab zu tragen hat
Streitwert: 5000 €
Mein Vorschlag: 1,3 3100 (5.000 €)
Die Klägerseite hat eine 1,3 3100 und 1,2 3104 nebst Auslagen zur Festsetzung beantragt.
Würdet ihr meinem Vorschlag folgen?
Kostenausgleichantrag - Kosten der Säumnis
vll solltest du auch noch den sachverhalt schildern wie soll man denn angefallene Gebühren anhand der KGE raten??
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Die Formulierung "Ausnahme der durch die Säumnis des Beklagten im Termin vom … entstandenen Kosten, die der Beklagte vorab zu tragen hat" irritiert ein wenig. So einen Fall hatte ich auch noch nicht.
Die Kosten der Säumnis betragen doch nur 0,5 3105.
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Weshalb bekommt ihr keine TG? Es scheint ja nach dem VU noch weitergegangen zu sein. Der SV ist ja mehr als dünne.
Zuletzt geändert von 13 am 19.03.2012, 17:54, insgesamt 1-mal geändert.
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Nana, wir befinden uns im RVG, da gibt es für die Säumnis keine extra Gebühren mehr. Wie schon häufig hier angesprochen: In aller Regel kann es sich bei den Säumniskosten nur um Reisekosten zum Termin handeln.chebakatze hat geschrieben:Die Formulierung "Ausnahme der durch die Säumnis des Beklagten im Termin vom … entstandenen Kosten, die der Beklagte vorab zu tragen hat" irritiert ein wenig. So einen Fall hatte ich auch noch nicht.
Die Kosten der Säumnis betragen doch nur 0,5 3105.
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Richtig . Stand gedanklich auf dem Schlauch.