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Re: Hebegebühr bei jahrelanger Ratenzahlung

Verfasst: 21.03.2012, 12:30
von sansibar
Anahid, da sprichst du mir echt voll aus dem Herzen! :applaus :good

Re: Hebegebühr bei jahrelanger Ratenzahlung

Verfasst: 27.03.2012, 08:28
von aculita
sansibar hat geschrieben:Anahid, da sprichst du mir echt voll aus dem Herzen! :applaus :good
:zustimm

Re: Hebegebühr bei jahrelanger Ratenzahlung

Verfasst: 12.04.2023, 13:03
von paralegal6
Hallo, sehe ich es richtig, dass wenn eine Ratenzahlungsverwinbarung durch den Gerichtsvollzieher geschlossen wird nicht erstattungsfähig ist? Oder kann man irgendwo bei Bemerkung schreiben, dass der Schuldner sich dazu verpflichten muss? Seine eigene Hebegebühr zieht der GVZ ja direkt ab

Re: Hebegebühr bei jahrelanger Ratenzahlung

Verfasst: 12.04.2023, 13:07
von Anahid
Der Schuldner muss eine Hebegebühr auch grundsätzlich nur dann übernehmen, wenn er auf Euer Konto zahlt, obwohl Ihr ihm das Konto des Mandanten mitgeteilt habt und die Zahlungen darauf erfolgen sollen. Ich gehe mal davon aus, dass im Vollstreckungsauftrag Euer Konto steht und damit fällt die Hebegebühr ohnehin weg.

Re: Hebegebühr bei jahrelanger Ratenzahlung

Verfasst: 12.04.2023, 14:30
von schachterlteufel
Hallo ans Forum,
wie lange in die Vergangenheit kann der Mandant denn die Hebegebühr zurückverlangen?
Gilt hier auch die kurze Verjährung?
Liebe Grüße
Schachterlteufel

Re: Hebegebühr bei jahrelanger Ratenzahlung

Verfasst: 12.04.2023, 14:35
von schachterlteufel
@Zweite Chefin
ich finde weder "downloads" noch Arbeitshilfen
könntest du mir vllt helfen?
DANKE

Re: Hebegebühr bei jahrelanger Ratenzahlung

Verfasst: 12.04.2023, 14:39
von Anahid
schachterlteufel hat geschrieben:
12.04.2023, 14:35
@Zweite Chefin
ich finde weder "downloads" noch Arbeitshilfen
könntest du mir vllt helfen?
DANKE
Da sie seit 2018 nicht mehr im Forum unterwegs ist, wage ich das zu bezweifeln. ;-)

Re: Hebegebühr bei jahrelanger Ratenzahlung

Verfasst: 12.04.2023, 14:40
von Anahid
schachterlteufel hat geschrieben:
12.04.2023, 14:30
Hallo ans Forum,
wie lange in die Vergangenheit kann der Mandant denn die Hebegebühr zurückverlangen?
Gilt hier auch die kurze Verjährung?
Liebe Grüße
Schachterlteufel
Mit welcher Begründung sollte der Mandant denn die Hebegebühr "zurückverlangen" können? Wenn es dafür einen Grund geben sollte, dann dürfte hier wohl die Regelverjährung gelten.

Re: Hebegebühr bei jahrelanger Ratenzahlung

Verfasst: 12.04.2023, 14:42
von schachterlteufel
mit der Begründung, dass diese nicht am Beginn vereinbart wurde...

Re: Hebegebühr bei jahrelanger Ratenzahlung

Verfasst: 12.04.2023, 14:44
von Anahid
Öhm was? Wenn eine Hegebebühr nicht vereinbart war, dann schuldet der Schuldner die sowieso schonmal nicht. Es sei denn, Ihr hab den Schuldner zwischendurch gebeten, auf ein anderes Konto zu zahlen und er hat sich über diese Anweisung einfach hinweggesetzt.