Versäumnisurteil

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Nine82
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#1

08.03.2012, 13:28

Hallo...bräuchte ganz dringend eure Hilfe.

Der Kläger hat Klage eingereicht. Danach wurde Termin bestimmt, die Beklagte (welche wir vertreten) ist zum Termin nicht erschienen. Ein VU ist ergangen. Wir haben gegen das VU Einspruch eingelegt. Es folgte weiterer Schriftswechsel. Jetzt fand erneut ein Kammertermin statt.

Welche Gebühren kann ich hier abrechnen (vertreten die Beklagte)???

Vielen lieben Dank im Voraus.
gkutes

#2

08.03.2012, 13:30

1. bitte profil mit deinem Beruf ergänzen
2. bitte eigenen Abrechnungsvorschlag posten
Nine82
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#3

08.03.2012, 13:41

1,3 VG
1,2 TG
gkutes

#4

08.03.2012, 13:43

erstens kommt immer vor zweitens :pfeif
sonst darf dir hier keiner antworten!
Nine82
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#5

08.03.2012, 13:51

bitte schön...
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Adelia
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#6

08.03.2012, 13:57

Genau so kannst du abrechnen. + PTP 20 %
Du solltest noch prüfen ob evenutell Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld entstanden ist.
Clarissa
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#7

16.03.2012, 10:00

Ich hab hier folgenden Fall:

Wir vertreten Beklagtenseite..
1. Termin, Kläger nicht erschienen,VU ergangen;
2. Termin, beide Parteien anwesend, Endurteil ist ergangen, VU bleibt aufrechterhalten.

Ich kann dann nur so abrechnen, oder:

1,3 VG 3100
1,2 TG 3104
+ Auslagen und Steuer..

Ich bin nämlich etwas verwirrt da der bearbeitende RA diktiert, ich soll prüfen ob wir die 0,5 nach 3105 + die 1,2 nach 3104 bekommen..?

Wäre für eure Hilfe seehr sehr dankbar!
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Frau Cindy
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#8

16.03.2012, 11:31

Deine Abrechnung ist korrekt. Die 0,5 geht in der 1,2 Gebühr auf.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
Clarissa
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#9

16.03.2012, 11:35

:thx

Tausend Dank!
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Tanja
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#10

22.01.2014, 20:02

Ich habe hier folgenden Fall:

Unsere Mdtin kam mit einem VU (sie ist Beklagte), wir wurden erst beauftragt, als sie mit dem VU ankam. Sie kam so spät damit an, dass schon der GV bei ihr war. Wir haben Einspruch eingelegt gegen das VU und einen Schriftsatz ans Gericht gemacht zur Einstellung der ZV. Mein Chef war jetzt noch mit der Mdtin und dem zuständigen GV bei Gericht bei der Richterin, die unserem Antrag auf Einstellung der ZV stattgegeben hat. Jetzt läuft quasi nur noch das Einspruchsverfahren gegen das VU.

Ich soll jetzt vorschussweise abrechnen.

Ich würde so abrechnen:

Für den Einspruch gegen das VU eine 1,3 3100 VV RVG aus dem Klagewert und für den Schriftsatz zur Einstellung der ZV eine 0,5 Verfahrensgebühr nach 3328 sowie eine 0,5 TG nach 3332 VV RVG für den Termin aus dem Streitwert der ZV der Gegenseite. Alles natürlich mit Auslagenpauschale und USt. Das sind doch zwei gesonderte Verfahren, einmal vor dem Zivil- und einmal vor dem Vollstreckungsgericht, so dass da keine Anrechnungen vorzunehmen sind oder?
Liebe Grüße
Tanja
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