Hallo Foreno,
folgende Frage:
In einer gerichtlichen Angelegenheit - Sozialrechtssache - vertreten wir unseren Mandanten gegen die Bundesagentur für Arbeit (BfA). Es geht um Insolvengeld. Unser Mandant hatte Antrag auf Insolvenzgeld gestellt und nicht bekommen.
Unser Mandant hat nunmehr das Insolvenzgeld zugesprochen bekommen.Wir haben für das Sozialrechtsverfahren die VG und TG abgerechnet.
Jetzt haben wir außergerichtlich die BfA angeschrieben und die Verzinsung des Insolvenzgeldes beantragt.
Meine Frage: Gehört die Beantragung der Verzinsung des Insolvenzgeldes noch mit zum gerichtlichen Verfahren? Oder ist das eine neue Angelegenheit?
neue Angelegenheit o. gehört dies zu gerichtlichen Verfahren
- Anahid
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Wenn versäumt wurde, die Zinsen direkt im Hauptverfahren mit geltend zu machen, sodass sie als Nebenforderung durchgesetzt worden wären, bin ich der Meinung, dass das hier jetzt ein neues Verfahren ist. Wenn vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten nicht im Prozessverfahren geltend gemacht werden und dann noch später geltend gemacht werden sollen, hab ich ja auch ein neues Verfahren. Aber ich hatte den Fall noch nicht. Wäre jetzt nur meine Bauchentscheidung.
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