Ehescheidung/Beratung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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naddi-B
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#1

01.03.2012, 14:17

Oweh. ich steh total auf dem Schlauch. Ich muss im Familienrecht eine Abrechnung machen.
Mein Chef will, dass wir abrechnen:

- Besprechung der Ehescheidungsvoraussetzung und
- Entwurf eines Ehescheidungsantrages (dieser wurde nicht bei Gericht eingereicht.)

Welche Gebühren kann ich denn dann hier abrechnen???? Ich weiß es echt nicht... Kann mir jemand helfen?

Danke schon mal im Voraus!!!
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Adora Belle
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#2

01.03.2012, 15:26

Wie lautet(e) Euer Auftrag? Und welchen Vorschlag zur Abrechnung hast Du?
naddi-B
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#3

01.03.2012, 15:44

Mdt hat im Gespräch gesagt, wir sollen einen Entwurf machen.

Ich würde sagen:
2300 VV RVG 1,3 und
3101 VV RVG 0,8
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Liesel
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#4

01.03.2012, 15:58

Wofür denn die 2300?
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#5

01.03.2012, 16:07

Und Ihr solltet nicht den Scheidungsantrag stellen?
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