Vaterschaftsanfechtung Terminsgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sodoku
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#1

28.02.2012, 10:06

Guten Morgen,

kann mir bitte einer sagen, ob bei einer Vaterschaftsanfechtung, bei der es keinen mündliche Verhandlungstermin gab, dennoch die Gebühr nach 3104 Abs. 1 NR. 1 VV RVG anfällt?
Gericht hat ohne mündliche Verhandlung Beweisbeschluss für einen DNA-Test gefasst. (DIe biologischen miteinander verheirateten Eltern waren sich beide einig, dass der Ehemann nicht der Vater ist) Nachdem das Untersuchungsergebnis vorlag, hat das Gericht mitgeteilt, dass es beabsichtigt im schriftlichen Verfahren zu entscheiden, sofern keine Einwände erhoben werden oder mündliche Verhandlung beantragt wird.
Daraufhin erging eine Entscheidung ohne mündl. Verhandlung

§ 175 FamFG hilft mir irgendwie nicht weiter - Abs. 1 Eröterungstermin - Sollvorschrift - oder reicht das für 3104?
Abs 2. - Kind ist jünger gewesen.

Danke Euch schon mal im Voraus!
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Pepples
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#2

28.02.2012, 10:13

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

http://www.foreno.de/foreno-grundlagen.php" target="blank

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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Sodoku
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#3

28.02.2012, 10:20

Wurde erledigt - Jetzt darf wieder geantwortet werden :wink2
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Adora Belle
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#4

28.02.2012, 10:37

Die Rechtsprechung tendiert, soweit ich weiß, dahin, bei Soll-Vorschriften des FamFG keine fiktive TG zu geben.

Hier z.b. das OLG Rostock.
Sodoku
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#5

04.03.2013, 11:23

Nur mal zur Info. Wir haben die Termingebühr trotzdem abgerechnet und auch bekommen (Berlin)
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#6

04.03.2013, 11:53

Glück gehabt... :mrgreen:
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
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#7

04.03.2013, 13:46

Magst Du noch sagen, welches Familiengericht?
Sodoku
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#8

04.03.2013, 13:53

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#9

04.03.2013, 14:04

Dankeschön!
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