...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Steffi89
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#1
23.02.2012, 10:07
Hallo
bräuchte mal eure Hilfe. Die Terminsgebühr kann man bei einem außergerichtlichen Termin ja nicht ansetzen... Stattdessen erhöht sich dann die Geschäftsgebühr. Was mach ich aber, wenn ich bei der Geschäftsgebühr schon eine 2,5 angesetzt habe (es handelt sich um ein sehr sehr schwieriges und umfangreiches Schiedsverfahren)? Höher kann ich die Geschäftsgebühr ja nicht machen... Und dass wir für den Termin, der 300 km von hier entfernt stattgefunden hat nichts extra bekommen, ist ja auch nicht einzusehen...
Vielen Dank schonmal
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Adora Belle
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#2
23.02.2012, 10:09
Na doch. Das ist dann eben so, wenn man nach dem RVG abrechnet. Es gibt aber auch Vergütungsvereinbarungen.
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Steffi89
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#3
23.02.2012, 10:14
Ja, mit den Mandanten haben wir ja eine Vergütungsvereinbarung. Aber die außergerichtlichen Gebühren nach RVG müssen ja in die Schiedsklage rein...
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
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Adora Belle
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#4
23.02.2012, 10:21
Die Reisekosten können natürlich berechnet werden - also Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld. Ist evtl ein kleiner Trost.
![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
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Vance
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#5
23.02.2012, 12:19
Reisekosten gelten auch außergerichtlich?
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Adora Belle
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#6
23.02.2012, 12:23
Warum nicht? Geschäftsreise ist Geschäftsreise. Ich kann Teil 7 nix anderes entnehmen.
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Ulili
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#7
23.02.2012, 13:59
Die Terminsgebühr kann man bei einem außergerichtlichen Termin ja nicht ansetzen ...
WARUM? Oder habe ich das bei Herrn Engler falsch verstanden. Habe hier gerade das Skript liegen ... Beispiele mit außergerichtlicher Tätigkeit, es wurde zum Beispiel mit der Gegenseite telefoniert, stattgefunden hat jedoch in den Beispielen ein Klageauftrag bzw. die Einreichung bder Klage. Ist dass dann ausschlaggebend und wird das dann bei einem Schiedsverfahren anders gehandhabt ... hier sind noch 24 weitere Gründe aufgezählt wann man entweder eine 0,5 oder 1,2 Terminsgebühr bekommt.
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beauty80
#8
23.02.2012, 14:06
@ulili....so kenn ich das auch...die TG kann auch für außergerichtliche Besprechungen mit der Gegenseite abgerechnet werden....hätte die auf jeden Fall in dem Fall angesetzt
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#9
23.02.2012, 14:07
Das ist nur möglich, wenn bereits ein unbedingter Klageauftrag erteilt ist. Die Gebühren nach Teil 2 und nach Teil 3 können nicht nebeneinander entstehen.
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Minimaus
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