Höhere Gebühren Umgang Sorgerecht bei mehreren Kindern?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Naturini
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1269
Registriert: 04.12.2007, 10:53
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Lübeck

#1

17.02.2012, 10:01

Hallo,

meine Chefin meinte eben zu mir, dass sie der Meinung ist, dass man z. B. in Sorgerechts- und Umgangsverfahren eine 1,5 Verfahrensgebühr abrechnen kann wenn das Verfahren mehrere Kinder betrifft. Sie ist auch der Meinung, dass wir das schon mal gemacht haben allerdings höre ich das zum ersten Mal.

Weiß hierüber irgendjemand etwas?
Benutzeravatar
Ciara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7653
Registriert: 09.02.2007, 22:50
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Hamburg

#2

17.02.2012, 10:13

Die Verfahrensgebühr ist eine Festgebühr, die wird nicht erhöht.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
Naturini
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1269
Registriert: 04.12.2007, 10:53
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Lübeck

#3

17.02.2012, 11:16

Ich kann mich auch nicht daran erinnern das schon mal gehört zu haben, dass man bei mehreren Kindern mehr abrechnen kann.
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#4

17.02.2012, 11:18

Manche Gerichte setzen einen höheren SW an.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Antworten