Gegenstandswert Verkehrsunfall 50 % bereits gezahlt ohne RA

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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SonicEvil
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#1

17.02.2012, 09:09

Mandant kommt zu uns. Hatte Verkehrsunfall. Die gegnerische HPV hat 50 % reguliert. Mandant möchte, dass wir die restlichen 50 % einfordern.

Da wir ja den ganzen Fall prüfen müssen (also den gesamten Gegenstand) um eine 100 %-Haftung zu erreichen, sehe ich irgendwie nicht ein, den GW in Ansatz zu bringen: Gesamtforderung abzüglich bereits regulierter Forderung.
Ich möchte gerne den "gesamten" Gegenstandswert in Ansatz bringen, da wir ja den gesamten "Gegenstand" geprüft haben.

Kann den Gedanken jemand teilen und evtl. mich unterstützen oder ausbremsen (falls ich total falsch liege)?

Kann jemand Rechtsprechung hervorzaubern?
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LuzZi
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#2

17.02.2012, 09:12

Wenn die Haftpflicht schon 50% reguliert hat und der Mandant kommt dann erst zu euch, dann gehts bei euch m. E. nur um die anderen 50%.
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Liesel
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#3

17.02.2012, 09:49

Wie Luzzi schon geschrieben hat, kannst du nur die noch offene Forderung zugrunde legen.

Es ist egal, ob du das einsiehst oder nicht. Kommt es mir nur so vor oder häufen sich hier in letzter Zeit die Beiträge, wo versucht wird, überhöhte Gebühren zu bekommen?
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LuzZi
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#4

17.02.2012, 09:53

Liesel, das kommt dir nich nur so vor, das ist so. Gerad hab ich mit Chef und unserer Azubine drüber gesprochen, wie geldgeil manche Kollegen sind. Man sieht doch öfter schon von Anfang an, ob die Gebühren nach RVG reichen oder nicht. Wozu gibts denn Vergütungsvereinbarungen? :roll:
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Kitty
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#5

17.02.2012, 10:01

Aus Berliner Anwaltsblatt 11/2005 (letzter Absatz):

http://www.verkehrsanwaelte.de/fileadmi ... nkt2-2.pdf
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Adora Belle
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#6

17.02.2012, 10:44

Es ist aber was anderes, ob ein Vorschuß gezahlt wird, oder eine Regulierung i.H.v. 50% stattgefunden hat. Der Auftrag lautet dann eben nur noch auf die weiteren 50%. Wenn man damit nicht klarkommt, darf man solche Mandate nicht annehmen. Wenn der Mandant wünscht, daß der RA die gesamte Schadenssumme prüft, incl. des schon gezahlten Teils, dann muß er die auf den schon gezahlten Betrag entfallenden Gebühren an seinen RA zahlen.
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SonicEvil
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#7

17.02.2012, 12:32

:thx Kitty...

Nachdem der Rest hier einen nur in der Luft zerreißen wollen, weil man berechtigte Überlegungen anstellt...
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