Hallo zusammen,
wir haben für unsere Mandantschaft lediglich Handelsregisterauszüge eingeholt. Nun soll ich diese Tätigkeit abrechnen. Aber was kann ich hier überhaupt nach was abrechnen, außer die Kosten die uns hierfür entstanden sind?
Bin für jeden Vorschlag dankbar.
Grüße
Lolle
Abrechnung für die Einholung von Handelsregisterauszügen
Ich würde sagen, außer die Unkosten für die Auszüge fallen keine weiteren Kosten für die Mdtschaft an.
Das habe ich mir auch überlegt. Das hätte man zwar vllt. besser im Vorfeld vereinbart aber man kann es ja auch noch im Nachhinein versuchen/machen.Adelia hat geschrieben:
Man könnte vielleicht mit dem Mandanten vereinbaren, dass er hier für die Arbeit, die ihr hattet, 50,00 EUR zahlt?!
- Pepples
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D.h. ihr hättet die Arbeit umsonst gemacht und das kann nicht sein.naduh hat geschrieben:Ich würde sagen, außer die Unkosten für die Auszüge fallen keine weiteren Kosten für die Mdtschaft an.
Ich würde hier entweder auf die Vereinbarung eines Pauschalhonorars hinwirken, oder aber die 3202 abrechnen, wobei der Streitwert sich an dem orientiert, wofür der Auszug von dem Mandanten benötigt wurde.
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Man kann doch mal was gutes für die Mandantschaft tun -grinsPepples hat geschrieben:D.h. ihr hättet die Arbeit umsonst gemacht und das kann nicht sein.naduh hat geschrieben:Ich würde sagen, außer die Unkosten für die Auszüge fallen keine weiteren Kosten für die Mdtschaft an.
Ich würde hier entweder auf die Vereinbarung eines Pauschalhonorars hinwirken, oder aber die 3202 abrechnen, wobei der Streitwert sich an dem orientiert, wofür der Auszug von dem Mandanten benötigt wurde.
Nein, scherz beiseite, das habe ich mir im Nachhinein dann auch gedacht und deswg. Adelia zugestimmt, dass man ein Pauschalhonorar für die Arbeit vereinbaren kann.
- Hanna_73
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Kitty hat geschrieben:Falls ihr lediglich durch die Mandantschaft beauftragt wurdet, Handelsregisterauszüge zu besorgen, würde ich gem. Nr. 2302 VV RVG für jedes Schreiben gesondert die Mindestgebühr abrechnen.
angenommen die übersendung erfolgt per email an den mdt. und die einholung von hr-auszügen machen wir online - was kann man dann da abrechnen? nen schreiben gibt es da doch gar nicht..
- Hanna_73
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was für ein formular? ich hab kein forumlar. ich ziehe den hr auszug und maile den an den mandanten. wo ist das formular? die mail? und dafür kann ich/soll ich gebühren nehmen?Kitty hat geschrieben:Schreiben schließt die Verwendung eines "Formulars" mit ein.
hm.. ich glaub mein chef würde dafür nix berechnen, außer die kosten für den hr-auszug. der hätte sorge, sich den mandanten zu verprellen, wenn er dafür noch was abrechnet.