Zeuge nicht erschienen - hat Kosten für den Termin zu tragen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Nici1990-2011
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#1

08.02.2012, 10:25

Hallo Zusammen,

Folgender Sachverhalt: Zeuge ist zum Termin nicht erschienen. Aufgrund dessen wurde ein Ordnungsgeld in Höhe von 250 EUR festgestezt. Des Weiteren hat er die Kosten des Termins zu tragen.

Wir wollen diese Kosten (Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld) nun gegenüber dem Zeugen geltend machen. Wie macht man soetwas?

KfA ans Gericht und den Zeugen reinschreiben ?

Bitte um Hilfe Danke !!!
beauty80

#2

08.02.2012, 10:33

:wink1
ich denke schon.....
wird beantragt nachfolgende Gebühre und Auslagen gegen den Zeugen................... festzusetzen....usw....dann halt wie immer
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NORTHERN DINO
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#3

08.02.2012, 11:00

Die Vorgehensweise entspricht der eines normalen KFA mit dem Unterschied, dass der Zeuge als Zahlungspflichtiger im Tenor benannt wird. Der aufgezeigte Weg in #2 ist also richtig. Das Gericht wird im Übrigen aufpassen, hier den richtigen Zahlungspflichtigen in den KFB zu schreiben.
~ Grüßle ~
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