Kostenausgleich

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
chebakatze
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 67
Registriert: 18.03.2012, 20:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#11

26.04.2012, 10:51

Hallo Zusammen,

ich habe mal eine Frage, irgendwie habe ich gerade ein Brett vorm Kopf :wink:
Wir haben in einer Sache ein Urteil erhalten wo im Tenor über die Kosten so entschieden wird:

die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 3) ganz sowie die der Beklagten zu 1) und 2) zu je 97%.
Die Beklagten zu 1) und zu 2) tragen die außergerichtlichen Kosten der Klägerin sowie die Gerichtskosten zu 3%, die übrigen Gerichtskosten werden der Klägerin auferlegt.
Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Jetzt haben wir von der Gegenseite KfA's erhalten. Ist das denn so richtig? Denn ich verstehe das so, dass eine Kostenerstattung nur über die außergerichtlichen- und GK stattfindet und die Verfahrenskosten unberührt bleiben.

Kann mir da jemand weiterhelfen?

LG
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#12

26.04.2012, 10:54

Das Gericht meint mit den außergerichtlichen Kosten die Anwaltskosten des Verfahrens und nicht die vorgerichtlichen Kosten. :wink:
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
chebakatze
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 67
Registriert: 18.03.2012, 20:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#13

26.04.2012, 10:56

Danke, das hat mir ein bisschen verwirrt.

Kannst du mir auch netterweise verraten, wie ich selbst Themen einstellen kann? Schon mal danke im Voraus :D :D
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#14

26.04.2012, 11:02

Du hast PN. :wink:
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
chebakatze
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 67
Registriert: 18.03.2012, 20:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#15

26.04.2012, 11:37

Das heißt?
gkutes

#16

26.04.2012, 11:39

:D Private Nachricht
guckst du mal oben unter dem werbebanner
Neue Beiträge • Ungelesene Beiträge • Eigene Beiträge • • Suche • Mein FoReNo • 1 neue Nachrichten • FAQ • Abmelden
chebakatze
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 67
Registriert: 18.03.2012, 20:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#17

26.04.2012, 11:43

Ja habs schon gefunden. Danke :lol:
Sanni´s
Forenfachkraft
Beiträge: 101
Registriert: 16.07.2008, 21:05
Software: RA-Micro

#18

26.04.2012, 16:39

Der Tenor lautet:

..von den Beklagten an die Klägerin nach dem rechtskräftigen Urteil vom für die I. Instanz zu erstattenden Kosten werdeb auf € festgesetzt.... Kosten sind gemäß § 104 .....


Danach kommt die Kostenausgleichberechnung und dann die Berechnung des Übergangs auf die Staatskasse. Der letzte Satz lautet, dass nach Rechtskraft des Beschlusses der festgesetzte Betrag mittels GK-RN von den Beklagten eingezogen wird.

Der Kläger hat seine Vergütung bereits aus der Staatskasse erhalten.

Häng mich selbst son bißel an die Tenorierung auf....
[i]Ich denke um so viele Ecken, dass sich meine Gedanken verlaufen![/i]
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#19

26.04.2012, 17:20

Ööööhm - was ist jetzt die Frage genau? Noch kann ich nichts Gefährliches entdecken... :wink:
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Revisor
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1490
Registriert: 16.03.2007, 08:24
Beruf: Bezirksrevisor
Wohnort: NRW

#20

26.04.2012, 17:26

Sanni´s hat geschrieben:Der Tenor lautet:

..von den Beklagten an die Klägerin nach dem rechtskräftigen Urteil vom für die I. Instanz zu erstattenden Kosten werdeb auf € festgesetzt....
@13
Ich halte den Beschluss so nicht für richtig, da ja offenbar auch der auf die Staatskasse übergegangene Anspruch festgesetzt wurde.
Für NRW gilt:
"Soweit ein Erstattungsanspruch auf die Staatskasse übergegangen ist, nimmt der Rechtspfleger in den Kostenfestsetzungsbeschluss nur den Betrag auf, der an die Partei oder an deren Rechtsanwalt noch zu erstatten bleibt."

siehe Nr. 2.3.1 der AV über die Festsetzung der aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütung
der Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Patentanwältinnen, Patentanwälte, Rechtsbeistände, Steuerberaterinnen und Steuerberater AV d. JM vom 30. Juni 2005 (5650 - Z. 20) - JMBl. NRW S. 181 - in der Fassung vom 13. August 2009
http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/pl ... estsetzung
Antworten