Kostenfestsetzung mehrere Auftraggeber - Erhöhung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Nici1990-2011
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#1

02.02.2012, 13:18

Hallo Zusammen,

Folgender Sachverhalt liegt meiner Frage zugrunde:

Gegenseite hat Klage eingereicht. Es gibt 6 Beklagte. Wir vertreten Beklagte 1, 2, und 5.

Klage hatte sinngemäß folgende Klageanträge:

1) Beklagte zu 1,3,4,5,6 werden verurteilt 13.545,00 EUR zu zahlen.
2) Beklagten zu 2,3,4,5,6 werden verurteilt 1.080,00 EUR zu zahlen.
...

Nach Termin wurde sodann ein Vergleich geschlossen. Die Kosten wurden komplett der Klägerin auferlegt.

Strw. wurde auf 14.625,00 EUR festgesetzt.

Wir haben nun KfA wie folgt gestellt:

Gegenstandswert: 14.625,00 EUR

Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 1,9 1.075,40 EUR
- Gebührenerhöhung Nr. 1008 VV RVG um 0,6 wegen 3 Auftraggebern -

Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 1,2 679,20 EUR

Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren § 13 RVG, Nrn.
1003, 1000 VV RVG 1,0 566,00 EUR

Geschäftsreise, Benutzung des eigenen Kfz Nr. 7003 VV RVG 1/1 73,80 EUR
Kfz-Benutzung am 29.11.2011 246,00 km Hin- und Rückweg x 0,30 EUR

Geschäftsreise, Tage- und Abwesenheitsgeld für bis zu vier
Stunden Nr. 7005 Nr. 1 VV RVG 1/1 20,00 EUR

Zwischensumme der Gebührenpositionen 2.414,40 EUR

Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme netto 2.434,40 EUR

0 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 00,00 EUR
zu zahlender Betrag 2.434,40 EUR


Das Gericht teilt jetzt jedoch Folgendes mit:
"Bitte beachten Sie, dass lediglich die Beklagte zu 1 und 5 hinsichtlich der Klageanträge zu 1 und 2 vertreten wurden.
Der Klageantrag zu 1 mit einem Strw. vom 13.545,00 EUR richtet sich hingegen nicht gegen die Beklagte zu 2.

Im Ergebnis ist daher eine 0,3 Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV RVG aus 14.625,00 EUR und hinsichtlich der Beklagten zu 2 eine weitere 0,3 Gebührenerhöhung aber nur aus 1.080,00 EUR angefallen."

M. E. können doch nicht zwei verschiedenen Gebührenerhöhungen in einen KfA oder?
Ich würde das wie folgt abrechnen:

1,3 VG aus 14.625,00 EUR
0,3 Erhöhung aus 14.625,00 EUR
(für Beklagte zu 1 und 5)

1,3 VG aus 1.080 EUR
(für Beklagte zu 2)

Vgl. § 15 III RVG

Mach man das so oder nimmt man wirklich zwei Gebührenerhöhungen so wie nachfolgend:

1,3 VG aus 14.625,00 EUR
0,3 Erhöhung aus 14.625,00 EUR
0,3 Erhöhung aus 1.080,00 EUR

Ich bitte um schnelle Hilfe. Danke !!!
gkutes

#2

02.02.2012, 13:24

klar kannst du zwei verschiedene Gebührenerhöhungen haben.
die Erhöhung bekommst du ja immer nur, wenn du mehrere Mandanten zum selben Gegenstand vertrittst
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Liesel
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#3

02.02.2012, 13:26

Beklagte zu 1. ist doch aber nur bei Antrag zu 1. drin?
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#4

02.02.2012, 15:36

Ähm... hä? Wenn der Streitwert vom Gericht festgesetzt wurde, dann wird danach die komplette Berechnung erstellt. Jedenfalls habe ich es mal so gelernt.

Oder haben sich die Parteien im Rahmen des Vergleichs auf diesen Wert geeinigt? Dann würde die Verfügung vom Gericht m. E. im Grundsatz stimmen - eine 1,3 Gebühr aus dem vollen Wert (für 5), eine 0,3 Gebühr aus 13.545,00 (für 1) und eine 0,3 Gebühr aus 1.080,00 (für 2).
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

[color=#BF8040]Der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann. (Picarbia)[/size][/color]
gkutes

#5

02.02.2012, 15:52

also ums nochmal auf den Punkt zu bringen: Das Gericht hat mit seiner Aussage vollkommen recht
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#6

02.02.2012, 15:59

also rechne ich so ab:

1,3 VG aus 14.625,00 EUR
0,3 Erhöhung aus 14.625,00 EUR
0,3 Erhöhung aus 1.080,00 EUR
gkutes

#7

02.02.2012, 16:05

ich ruder nochmal zurück...
Bitte beachten Sie, dass lediglich die Beklagte zu 1 und 5 hinsichtlich der Klageanträge zu 1 und 2 vertreten wurden.
das hast du so aber oben bei den Anträgen nicht stehen. Was ist denn jetzt richtig?

edit: das hat Liesel oben ja auch schon mal angemerkt (hab ich vorhin überlesen)
Zuletzt geändert von gkutes am 02.02.2012, 16:21, insgesamt 1-mal geändert.
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#8

02.02.2012, 16:12

gkutes hat geschrieben:also ums nochmal auf den Punkt zu bringen: Das Gericht hat mit seiner Aussage vollkommen recht
Meine Frage ist etwas OT: Auch, wenn es einen WFB gibt?
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

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#10

03.02.2012, 08:40

ich ruder nochmal zurück...
Zitat:
Bitte beachten Sie, dass lediglich die Beklagte zu 1 und 5 hinsichtlich der Klageanträge zu 1 und 2 vertreten wurden.

das hast du so aber oben bei den Anträgen nicht stehen. Was ist denn jetzt richtig?

edit: das hat Liesel oben ja auch schon mal angemerkt (hab ich vorhin überlesen)
ja das haben wir uns auch schon gefragt, aber ich habe noch einmal bei Gericht angerufen und die haben wohl was vorliegen, wo die Anträge so gestellt sind.

Also rechne ich nun Folgendermaßen ab?
1,3 VG aus 14.625,00 EUR
0,3 Erhöhung aus 14.625,00 EUR
0,3 Erhöhung aus 1.080,00 EUR

Heute ist Frist :(
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