Mahnbescheid-Klagerücknahme-erste Tätigkeit
Verfasst: 02.02.2012, 10:34
Hallo ihr,
ich hab eine Akte zum abrechnen, wo ich nicht genau weiter weiss, folgender Sachverhalt:
Unser Mandant hat selber Mahnbescheid beantragt, nachdem Widerspruch eingelegt wurde, hat unser Mandant die zweite Gerichtskostenhälfte eingezahlt, so dass das Verfahren an das streitige Gericht abgegeben wurde. Mein Chef wurde nunmehr beauftragt, die Anspruchsbegründung zu erstellen. Im laufe der Bearbeitung hat mein Chef dem Mandanten empfohlen, die Klage zurückzunehmen. Unsere Tätigkeit bestand nur darin, dem Gericht schriftlich mitzuteilen, dass unser Mandant die Klage zurücknimmt. Ich bin mir unsicher ob uns ne 1,3 nach 3100 VV RVG entstanden ist, oder doch ne 0,8?!
Ich wäre euch dankbar für eure Hilfe!
ich hab eine Akte zum abrechnen, wo ich nicht genau weiter weiss, folgender Sachverhalt:
Unser Mandant hat selber Mahnbescheid beantragt, nachdem Widerspruch eingelegt wurde, hat unser Mandant die zweite Gerichtskostenhälfte eingezahlt, so dass das Verfahren an das streitige Gericht abgegeben wurde. Mein Chef wurde nunmehr beauftragt, die Anspruchsbegründung zu erstellen. Im laufe der Bearbeitung hat mein Chef dem Mandanten empfohlen, die Klage zurückzunehmen. Unsere Tätigkeit bestand nur darin, dem Gericht schriftlich mitzuteilen, dass unser Mandant die Klage zurücknimmt. Ich bin mir unsicher ob uns ne 1,3 nach 3100 VV RVG entstanden ist, oder doch ne 0,8?!
Ich wäre euch dankbar für eure Hilfe!