Mahnbescheid-Klagerücknahme-erste Tätigkeit

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
die_runy
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 15
Registriert: 28.04.2010, 16:08

#1

02.02.2012, 10:34

Hallo ihr,

ich hab eine Akte zum abrechnen, wo ich nicht genau weiter weiss, folgender Sachverhalt:
Unser Mandant hat selber Mahnbescheid beantragt, nachdem Widerspruch eingelegt wurde, hat unser Mandant die zweite Gerichtskostenhälfte eingezahlt, so dass das Verfahren an das streitige Gericht abgegeben wurde. Mein Chef wurde nunmehr beauftragt, die Anspruchsbegründung zu erstellen. Im laufe der Bearbeitung hat mein Chef dem Mandanten empfohlen, die Klage zurückzunehmen. Unsere Tätigkeit bestand nur darin, dem Gericht schriftlich mitzuteilen, dass unser Mandant die Klage zurücknimmt. Ich bin mir unsicher ob uns ne 1,3 nach 3100 VV RVG entstanden ist, oder doch ne 0,8?!

Ich wäre euch dankbar für eure Hilfe!
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#2

02.02.2012, 11:04

Hallo :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

http://www.foreno.de/foreno-grundlagen.php" target="blank

und den Hinweis des Moderatorenteams:

http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=1&t=52549" target="blank

Das Berufsfeld ist nach intensiver Überlegung des Forenteams eine Pflichtangabe. Bitte fülle es daher aus.

Sollten nach Aufforderung zur Profilergänzung trotz weiterhin fehlender Angaben im Profil Antworten auf die Ausgangsfrage gegeben werden, müssen wir uns vorbehalten, diese bei Kenntnis ohne weiteren Kommentar zu löschen.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
die_runy
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 15
Registriert: 28.04.2010, 16:08

#3

02.02.2012, 14:09

...so alle änderungen vorgenommen ;)
Benutzeravatar
Zauberdrops
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 578
Registriert: 01.11.2007, 10:01
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Niedersachsen

#4

02.02.2012, 15:12

1,3 VG
Nr. 3101 Nr. 1 besagt, dass die 0,8 Gebühr u.a. anfällt, wenn der Auftrag endet, bevor der RA einen Schriftsatz mit Rücknahme der Klage oder Antrag einrechen kann. Da hier genau das Gegenteil der Fall ist, kannst du 1,3 abrechnen.
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

[color=#BF8040]Der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann. (Picarbia)[/size][/color]
die_runy
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 15
Registriert: 28.04.2010, 16:08

#5

02.02.2012, 15:27

dazu habe ich auch tendiert, mir erschien das nur etwas "viel" auf grund des hohen streitwertes, deshalb wollt ich auf nummer sicher gehen!
:thx
Antworten