Hallo, ich hatte noch nie eine Abrechnung im Verbund (Strafsache) gehabt. Kann mal jemand draufschauen …
Vielen Dank schon mal
Beschluss Pflichtverteidiger (1/08)
Akteneinsicht (1/08)
Beschluss Pflichtverteidiger (2/08)
Akteneinsicht (02/08)
Beschluss, dass Verfahren 1/08, 2/08 und 3/08 verbunden werden
Beschluss Pflichtverteidiger (3/08)
Gerichtstermin beim AG
Berufung eingelegt
Berufungsrücknahme durch uns
Verfahren 1/08 bis zur Verbindung
Grundgebühr 4100, VG 4106, Kopiekosten, PTE, USt
Verfahren 2/08 bis zur Verbindung
Grundgebühr 4100, VG 4106, Kopiekosten, PTE, USt
Verfahren ab Verbund (1/08, 2/08, 3/08)
TG 3108, USt - kann ich hier noch mal die PTE nehmen?
(für die Berufung entstehen keine Geb., da diese nicht begründet wurde – gehört zum ersten Rechtszug dazu)
Abrechnung Strafsache (Verbund)
- Adora Belle
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Wofür ist die Beiordnung im Verfahren 3/08 erfolgt? Da gab es doch gar keine Tätigkeit vor der Verbindung, können also auch keine Gebühren entstanden sein. (Ich gehe davon aus, daß das Verfahren 1/08 führt.)
Eine weitere Postpauschale entsteht nicht.
Für die Berufung ist eine VG entstanden. Zwar nicht für die Einlegung, wohl aber für die Rücknahme.
Eine weitere Postpauschale entsteht nicht.
Für die Berufung ist eine VG entstanden. Zwar nicht für die Einlegung, wohl aber für die Rücknahme.
- Liesel
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Adora Belle hat geschrieben:Für die Berufung ist eine VG entstanden. Zwar nicht für die Einlegung, wohl aber für die Rücknahme.
Man lernt doch nie aus. Das wußte ich auch noch nicht.
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Hast du da ein entsprechendes Urteil o. ä. parat?
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Nö. Wüßte nicht, daß das jemals bemängelt wurde. Das einzige ist seit neuestem die Tendenz, keine Berufungs- oder Revisions-VG zu geben, wenn die StA das Rechtsmittel eingelegt und vor Begründung zurückgenommen hat. Das ist aber ne völlig andere Kiste.
geführt hat nachher das Verfahren 1/08
bei dem Verfahren 3/08 gab es vorher keine Tätigkeit
bei dem Verfahren 3/08 gab es vorher keine Tätigkeit
- Adora Belle
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Dann wie gehabt, gibt es für die 3/08 auch nix abzurechnen.
Ich danke dir sehr für die Hilfe.
Dass es eine VG für die Berufungsrücknahme gibt, ist mir auch neu. Na dann werd ich die mal mit reinnehmen. Vielen Dank
Dass es eine VG für die Berufungsrücknahme gibt, ist mir auch neu. Na dann werd ich die mal mit reinnehmen. Vielen Dank
- Adora Belle
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Nicht explizit "für die Rücknahme", sondern für alles außer der Berufungseinlegung. Die gehört ja - als gesetzliche Ausnahme - noch zur 1. Instanz.