Abrechnung Strafsache (Verbund)

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Daisy

#1

01.02.2012, 11:45

Hallo, ich hatte noch nie eine Abrechnung im Verbund (Strafsache) gehabt. Kann mal jemand draufschauen …
Vielen Dank schon mal

Beschluss Pflichtverteidiger (1/08)
Akteneinsicht (1/08)
Beschluss Pflichtverteidiger (2/08)
Akteneinsicht (02/08)
Beschluss, dass Verfahren 1/08, 2/08 und 3/08 verbunden werden
Beschluss Pflichtverteidiger (3/08)
Gerichtstermin beim AG
Berufung eingelegt
Berufungsrücknahme durch uns

Verfahren 1/08 bis zur Verbindung
Grundgebühr 4100, VG 4106, Kopiekosten, PTE, USt

Verfahren 2/08 bis zur Verbindung
Grundgebühr 4100, VG 4106, Kopiekosten, PTE, USt

Verfahren ab Verbund (1/08, 2/08, 3/08)
TG 3108, USt - kann ich hier noch mal die PTE nehmen?

(für die Berufung entstehen keine Geb., da diese nicht begründet wurde – gehört zum ersten Rechtszug dazu)
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Adora Belle
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#2

01.02.2012, 12:04

Wofür ist die Beiordnung im Verfahren 3/08 erfolgt? Da gab es doch gar keine Tätigkeit vor der Verbindung, können also auch keine Gebühren entstanden sein. (Ich gehe davon aus, daß das Verfahren 1/08 führt.)

Eine weitere Postpauschale entsteht nicht.

Für die Berufung ist eine VG entstanden. Zwar nicht für die Einlegung, wohl aber für die Rücknahme.
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#3

01.02.2012, 12:08

Adora Belle hat geschrieben:Für die Berufung ist eine VG entstanden. Zwar nicht für die Einlegung, wohl aber für die Rücknahme.
:shock:

Man lernt doch nie aus. :roll: Das wußte ich auch noch nicht. :oops:
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#4

01.02.2012, 12:13

Betreiben des Geschäfts. :mrgreen:
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#5

01.02.2012, 12:20

Hast du da ein entsprechendes Urteil o. ä. parat?
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#6

01.02.2012, 12:24

Nö. Wüßte nicht, daß das jemals bemängelt wurde. Das einzige ist seit neuestem die Tendenz, keine Berufungs- oder Revisions-VG zu geben, wenn die StA das Rechtsmittel eingelegt und vor Begründung zurückgenommen hat. Das ist aber ne völlig andere Kiste.
Daisy

#7

01.02.2012, 12:40

geführt hat nachher das Verfahren 1/08

bei dem Verfahren 3/08 gab es vorher keine Tätigkeit
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#8

01.02.2012, 13:45

Dann wie gehabt, gibt es für die 3/08 auch nix abzurechnen.
Daisy

#9

01.02.2012, 15:19

Ich danke dir sehr für die Hilfe.

Dass es eine VG für die Berufungsrücknahme gibt, ist mir auch neu. Na dann werd ich die mal mit reinnehmen. Vielen Dank
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#10

01.02.2012, 15:39

Nicht explizit "für die Rücknahme", sondern für alles außer der Berufungseinlegung. Die gehört ja - als gesetzliche Ausnahme - noch zur 1. Instanz.
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