Fahrtkosten
Verfasst: 30.01.2012, 12:39
Hallo zusammen,
ich habe folgende/s Frage/Problem:
Wir sind hier in einer Sache im KFA-Verfahren. Gericht ist 23 km von Mandanten und 30 km von unserem Kanzleisitz weg. Gegenanwalt ist auch 30 km und dessen Mandanten 46 km entfernt.
Das man Fahrkosten für den Anwalt und Abwesenheitsgeld geltend macht, ist klar.
Aber kann man auch die Fahrkosten für den Mandanten festsetzen lassen und dann auch nochmal für den Anwalt selbst?
Ich stehe da gerade ziemlich auf dem Schlauch - vielleicht könnt ihr mir helfen.
Lg Nadine
ich habe folgende/s Frage/Problem:
Wir sind hier in einer Sache im KFA-Verfahren. Gericht ist 23 km von Mandanten und 30 km von unserem Kanzleisitz weg. Gegenanwalt ist auch 30 km und dessen Mandanten 46 km entfernt.
Das man Fahrkosten für den Anwalt und Abwesenheitsgeld geltend macht, ist klar.
Aber kann man auch die Fahrkosten für den Mandanten festsetzen lassen und dann auch nochmal für den Anwalt selbst?
Ich stehe da gerade ziemlich auf dem Schlauch - vielleicht könnt ihr mir helfen.
Lg Nadine