Terminsgebühr entstanden?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Grübchen
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#1

24.01.2012, 11:26

Folgender Sachverhalt (Arbeitsgerichtsverfahren)

Klage für Mandant eingereicht, Termin wurde bestimmt. Chef geht hin Gegenseite erscheint nicht. Folgendes steht im Protokoll:

Vor der Terminsstunde teilte die Sekretärin des GF der Beklagten mit, der GF sei überraschend an einer Infektion erkrankt und könne deshalb den Termin nicht wahrnehmen. Im Einverständis mit dem Klägervertreter neuer Termin bestimmt auf den ......

Bevor es zu dem Termin kommt, erklärt sich BEklagte mit allem einverstanden, wir erklären die Hauptsache für erledigt.

Bekomme ich nun für den Termin eine Gebühr????
LG Grübchen
rosa

#2

24.01.2012, 11:29

http://www.deubner-recht.de/aktuelles/k ... 96722.html" target="blank

Von dieser grundsätzlichen Regelung des Entstehens einer Terminsgebühr macht Anlage 1 zum RVG Vorbemerkung 4 Abs. 3 Satz 2 eine Ausnahme dahingehend, dass der Rechtsanwalt die Terminsgebühr bereits auch schon dann erhält, wenn er zu einem anberaumten Termin erscheint, dieser aber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht stattfindet. Diese Ausnahmeregelung setzt das Entstehen der Gebühr vom Erscheinen des Rechtsanwalts zum anberaumten Termin voraus, d.h. seine körperliche Anwesenheit als Verteidiger im Gerichtsgebäude mit dem Ziel der Teilnahme an der Hauptverhandlung.
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#3

24.01.2012, 11:58

Wir sind aber hier nicht im Teil 4.

Der Termin ist ja aber gar nicht ausgefallen. Es wurde aufgerufen, es gibt ein Protokoll. TG ist entstanden. Fraglich ist, ob 0,5 oder 1,2.
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misspinky1984
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#4

24.01.2012, 12:03

Grübchen, ich bleibe dabei, dass hier ne 0,5 TG entstanden ist. :oops:
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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#5

24.01.2012, 12:09

Die Vers. zickt natürlich, ich bin auch der Meinung das hier zumindest eine 0,5 angefallen. Ich finde dazu aber rein gar nix. Überall steht immer nur was von VU.
LG Grübchen
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#6

24.01.2012, 12:21

Wieso zickt die RSV? Der Termin fand statt, der Anwalt war verhandlungsbereit da, es wurde eine Entscheidung zur Prozeßleitung getroffen. Ich sehe gar nicht, wie man da nicht auf den Anfall der TG kommen kann.
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misspinky1984
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#7

24.01.2012, 12:22

Für mich handelt es sich hier um einen Antrag zur Sach-/Prozessleitung.
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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#8

24.01.2012, 12:35

Tja AB ist halt meine spezielle Vers. :motz Ich hab die angeschrieben und denen gesagt, dass die angefallen ist. ICh warte mal ab, ob da noch was kommt. War mir auf einmal so unsicher. Hab das wie Missy auch gesehen mit dem Antrag zur Prozessleitung.

Ich danke Euch.
LG Grübchen
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#9

24.01.2012, 13:57

Es braucht doch noch nicht mal einen Antrag, sondern nur eine Entscheidung des Gerichts. Und die liegt ja wohl eindeutig vor. Da muß die RSV wirklich speziell sein, wenn sie das nicht akzeptiert. :pfeif
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