Einigungsgebühr trotz Widerruf des Vergleichs?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Steffi_1986
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#1

24.01.2012, 11:25

Liebe Forenos,

habe mal wieder eine Frage an euch, die ihr mir aber mit Sicherheit beantworten könnt.

Bekomme ich eine Einigungsgebühr obwohl der Vergleich widerrufen wurde?

:thx schonmal für eure Hilfe :)
Liebe Grüße

Steffi_1986
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Liesel
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#2

24.01.2012, 11:31

Nein.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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Kichererbse
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#3

24.01.2012, 11:37

genau nein
LG Kichererbse [img]http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/e030.gif[/img]

www.dkms.de - [color=#FF0000]Weil jeder EINZELNE zählt! Mach mit![/color]

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Steffi_1986
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#4

24.01.2012, 11:38

Vielen Dank für die schnell Auskunft :wink2
Liebe Grüße

Steffi_1986
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