Teilzahlungsvereinbarung nach Mahnbescheid

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Daisy

#1

24.01.2012, 09:20

Guten Morgen. Ich bin mir grad unsicher, wie ich abrechnen muss.

Wir waren erst außergerichtlich tätig. Dann haben wir MB beantragt. GG ist im MB mit drin. Jetzt will Gegner Forderung in Raten abzahlen. VB soll noch nicht beantragt werden. Widerspruch hat der Gegner nicht eingelegt.

Jetzt soll ich die Rechnung für die TZV fertigen. Ich nehm eine 1,5 EG. ZV ist ja noch nicht eingeleitet, daher keine 0,3 Geb.. Kann ich jetzt nichts weiter mit reinnehmen?
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Liesel
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#2

24.01.2012, 09:22

Du bekommst nur eine 1,0 EG.
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Daisy

#3

24.01.2012, 09:38

Kann ich ganz blöd fragen, warum nur eine 1,0? Ich dachte, die 1,0 entsteht, wenn zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung eine ZV-Maßnahme bei Gericht anhängig ist. So steht es zumindest in meinem Enders (allerdings ältere AUflage)
Daisy

#4

24.01.2012, 10:30

Ich glaub, ich kann mir die Frage schon fast selbst beantworten.... Ich müsste das sicher in Verbindung mit dem 1003 sehen, oder?
Tosch
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#5

24.01.2012, 10:53

Sobald der Anspruch, über den der Vergleich geschlossen wird, rechtshängig ist, gibt es nur eine 1,0 Einigungsgebühr :smile:
Daisy

#6

25.01.2012, 10:06

Vielen lieben Dank für eure Hilfe.
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