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RA-Gebühren im Verkehrsrecht
Verfasst: 19.01.2012, 16:07
von Kippie
Ich habe mal eine Frage und hoffe, ihr helft mir weiter:
Ich habe in einer Verkehrsunfallsache abgerechnet. Üblicherweise veranschlagt man ja gerne etwas mehr Schmerzensgeld, sodass ich bei der Abrechnung ein höherer Gegenstandswert entsteht als bei der Versicherung, die ja weniger Schmerzensgeld zahlt.
Frage: Kann der Differenzbetrag von der Mandantschaft angeforder werden?
Re: RA-Gebühren im Verkehrsrecht
Verfasst: 19.01.2012, 16:12
von misspinky1984
Ja.
Re: RA-Gebühren im Verkehrsrecht
Verfasst: 19.01.2012, 16:14
von Tigra
Verkehrsunfallsachen werden immer nach dem verlangten GW berechnet und nicht nachdem was die Versicherung schlussendlich zahlt! d. h. die Versicherung muss aus dem vollen GW die RA-Gebühren bezahlen nicht aus dem was sie bezahlt hat!
Re: RA-Gebühren im Verkehrsrecht
Verfasst: 19.01.2012, 16:15
von Pepples
Hallo
Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit
Wir verweisen auf die Forenregeln (hier: 4.)
http://www.foreno.de/foreno-grundlagen.php" target="blank
und den Hinweis des Moderatorenteams:
http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=1&t=52549" target="blank
Sollten nach Aufforderung zur Profilergänzung trotz weiterhin fehlender Angaben im Profil Antworten auf die Ausgangsfrage gegeben werden, werden wir diese bei Kenntnis ohne weiteren Kommentar löschen.
Re: RA-Gebühren im Verkehrsrecht
Verfasst: 19.01.2012, 16:32
von Kippie
Das bedeutet aber, dass man auch unnatürlich hohe Schmerzensgelder pp. ansetzen könnte und immer schön hohe Gebühren bekommt...
Re: RA-Gebühren im Verkehrsrecht
Verfasst: 19.01.2012, 16:35
von misspinky1984
Naja, das wäre nicht die feine englische Art. Schließlich muss so eine Kostenrechnung ggf. auf der Überprüfung bei der RAK standhalten. Zudem gibt es ja gewisse Richtwerte bzw. hilft meist ein Blick in die Schmerzensgeldtabelle
Re: RA-Gebühren im Verkehrsrecht
Verfasst: 19.01.2012, 16:35
von Tigra
der ra bestimmt ja das schmerzensgeld nicht so, sondern anhand einer tabelle und den verletzungen des Mdt.
Re: RA-Gebühren im Verkehrsrecht
Verfasst: 19.01.2012, 16:37
von Kippie
Ich meine ja auch nur... angesetzt wird ja immer n bisschen mehr als in der Tabelle steht
Aber gut... ich danke euch sehr für die Hilfe
Hat mir gut geholfen!
Re: RA-Gebühren im Verkehrsrecht
Verfasst: 19.01.2012, 16:38
von Tigra
im übrigen ist auch bitte aufzupassen ob vereinbarungen bestehen, z. b. (ist jetzt schon 3 jahre her) hat man bei der allianz bei der abrechnung immer ne 1,8 gebühr für verkehrsunfallsachen bekommen und nicht nur ne 1,3!
Re: RA-Gebühren im Verkehrsrecht
Verfasst: 19.01.2012, 16:56
von Marri
@tigra
Die gegnerische Versicherung muss nur die Gebühren aus dem Betrag zahlen, den sie reguliert hat und nicht nach dem geltend gemachten. Die Differenz trägt dann der Mandant.
@Kippie
Ja, kannst du.