KFB komplett falsch

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
nati1985
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#1

19.01.2012, 14:02

Hallo,

folgendes: Wir sind Kläger (insgesamt 4 Kläger). Wir haben Klage eingereicht und dann wurde die Klage abgewiesen. Im Endurteil steht nun drinnen, dass die Kläger je 22 % und Beklagte 12 % der Kosten zu tragen haben.
Jetzt haben wir einen KFB erhalten, in dem die Rechtspflegerin beide Kosten der Anwälte zusammengerechnet hat (ohne Gerichtskosten) und dann aus dem Gesamtbetrag gequotelt hat, so dass jeder Kläger € 70,98 an die Beklagte zu zahlen hat, die aber nur € 140,25 geltend gemacht hat. Ach und der Kläger zu 1 € 19,80 (GK) an die Beklagte zu zahlen hat. Wie geht das denn bitte wenn ich bei Klageeinreichung die GK schon voll bezahlt habe?

Meines Erachtens ist das falsch. Die Gesamtanwaltskosten (beide RA`s € 322,62) durch 88 % (€ 283,91) abzgl. unseren Anwaltskosten (€ 182,37) ergibt einen Betrag von € 101,34 den ich dann nochmal durch 4 teilen muss. Irre ich mich da?

Wenn ich mich nicht irren sollte, muss ich ja die sofortige Beschwerde einreichen samt Begründung. Kann ich die dann kurz halten und einfach schreiben komplett falsch, ich möchte den Abrechnungsweg sehen?

Ich bitte dringend um schnelle Antwort, da heute Fristablauf ist und die Rechtspflegerin nicht mehr zu erreichen ist.

Vielen lieben Dank im Voraus
Wir leben alle unter dem gleichen Sternenhimmel,
aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.

Liebe Grüße
Nati1985
gkutes

#2

19.01.2012, 14:07

wie hoch sind die GK und wer hat was gezahlt?
Tigra
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#3

19.01.2012, 14:10

Du kannst auch einfach mal mit dem Rpfl telefonieren und dir seinen BErechnungsweg erklären lassen, vielleicht klärt sich dann einiges...
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nati1985
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#4

19.01.2012, 14:11

Die GK waren 165,00, die wir bezahlt haben.

Der Rpfl ist heute nicht mehr erreichbar :shock:
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Liebe Grüße
Nati1985
gkutes

#5

19.01.2012, 14:17

ja, so ist das mit dem letzten drücker :pfeif

also mE müsstet ihr an den Beklagten 81,74 zahlen.
nati1985
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#6

19.01.2012, 14:23

Ich komme auf € 101,54!
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Liebe Grüße
Nati1985
gkutes

#7

19.01.2012, 14:26

ich hab die Gerichtskosten mitgerechnet.
wie kommst du zu deinem ergebnis?
Tigra
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#8

19.01.2012, 14:28

Dann habt ihr zwei unterschiedliche Meinungen :pfeif

wie hoch war den der GW? aber ich würde wie gkutes mit GK rechnen...
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nati1985
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#10

19.01.2012, 14:43

Achso, die Gerichtskosten sind schon bezahlt worden. Ich habe das getrennt gemacht:

Gesamtanwaltskosten 322,62 x 88 % = 283,91
283,91 - 182,37 (Unsere Anwaltskosten) = 101,54 (Gesamtbetrag)

165 GK x 88 % = 145,20 (die wir ja schon bezahlt haben)
165 GK - 145,20 = 19,80 (die die Beklagte noch an uns zahlen muss)

Ach wir haben des gleiche raus! Muss ich dem Gericht jetzt den richtigen Rechenweg hinformulieren oder wie mach ich das? Sorry für die blöde Frage, aber wenn man seit längerer Zeit für beratende Anwälte tätig ist, geht etwas unter :lol:
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Liebe Grüße
Nati1985
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