Hallo,
ich sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr!
Sachverhalt:
Wir vertreten A gegen B, GW 430,00 € ohne Klageauftrag
Es passiert nix
A gibt uns Klageauftrag
Chef verhandelt mit B und es kommt zu einer Einigung
Es gab noch keine Klageschrift o.ä.
Ich würde wie folgt abrechnen:
1,3 GB 2300 VV RVG
Auslagen
Mwst
0,8 VG 3101 VV RVG
- 0,65 GB
1,2 TG 3104 (für das Verhandeln mit B)
1,5 EG 1000 (für die Einigung)
Auslagen
Mwst
Blöde Abrechnung
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Jep. Und die Frage?
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chef hat mich total verunsichert und meinte ich könnte keine 1,5 einigungsgebühr nehmen
und müsste 1,3 verfahrensgebühr nehmen da klageauftrag
Es stand MEinung gegen Meinung
Aber dann hatte ich ja Recht
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
und müsste 1,3 verfahrensgebühr nehmen da klageauftrag
Es stand MEinung gegen Meinung
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Aber dann hatte ich ja Recht
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