Vertretung mehrerer Parteien - Reisekosten anteilig

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Maximum
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#1

18.01.2012, 10:20

Hallo liebes Forum,

wir haben zwei Kläger vertreten. Kostenentscheidung Kläger zu 1) bekommt Verfahrenskosten erstattet, Kläger zu 2) trägt Kosten selbst.

Die Gegenseite hat nun Beschwerde gegen den KFB eingelegt. Sie ist der Meinung, die Reisekosten und das Tages- und Abwesenheitsgeld sind nur hälftig festsetzbar. Ist das so?? :huepf

Ich hab mich schon tot gesucht aber nichts Gescheites gefunden. Ich meine aber, wir mussten doch eh hinfahren, ergo sind diesselben Kosten entstanden wie wenn wir nur Einen vertreten hätten, dann kann man die doch nicht einfach kürzen??

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!

Danke schon mal :mrgreen:
gkutes

#2

18.01.2012, 10:24

ja, ich würde auch meinen, dass nur die Hälfte zu zahlen ist. Die Streitgenossen tragen ja die Kosten nach Kopfteilen.

der Rechtspfleger scheint ja anderer Meinung zu sein, wenn ihr es so festgesetzt bekommen habt. Vll rufst den mal an
adultera
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#3

18.01.2012, 10:58

Die Reisekosten und das Tage- und Abwesenheitsgeld sind verhältnismäßig aufzuteilen bei mehreren Auftraggebern, siehe Vorbem. 7 VV
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