Hallo zusammen,
ich grüble hier schon seit gestern rum. kommentar gibt leidern ichts her u. suchfunktion hab ich auch nichts gefunden. Es geht um folgendes: Wir haben die Zwangsversteigerung einer Wohnung beantragt bzw. sie wurde bereits versteigert. Die Schuldnerin hat in dem letzten halben Jahr drei mal die Einstellung der zwangsversteigerung beantragt. diese wurden immer zurückgewiesen. Wie kann ich hier abrechnen??
also ich würde so abrechnen:
0,4 verfgeb. 3311 nr. 1
0,4 verfgeb. 3311 nr. 6
0,4 Terminsgeb. 3312 (chef war bei dem Zwangsversteigerungstermin anwesend)
1 mal PTP
Umst.
Kann man die 3311 nr 6 eigentlich für jeden antrag auf einstellung der zwangsversteigerung abrechnen??
Dankeschön.