...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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pepe
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#1
16.01.2012, 16:52
Hallo Zusammen,
ich mache so gut wie nie Strafrecht.
Mandantin begeht 4 verschiedene Straftaten, Für jede gibt es bei der StA eine eigene Akte. Wir bestellen uns für alle 4 Verfahren zum Verteidiger und beantragen 4 x Akteneinsicht.
2 Verfahren werden vor dem Hauptverhandlungstermin die restlichen 2 im Termin miteinanderverbunden. Für alle 4 Verfahren werden wir zum Pflichtverteidiger bestellt.
Rechne ich jetzt für alle 4 Verfahren 1 Grundgebühr (4100), eine Verfahrensgebühr 4106) und eine Terminsgebühr (4108) ab?
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
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ReFa2012
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#2
16.01.2012, 17:22
Hallo,
Da es sich um verschiedene Straftaten handelt, rechnet du alle 4 Verfahren einzelt ab. Ja genau, für jedes Verfahren 1 GB, VG und TG
![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
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pepe
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Adora Belle
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#4
16.01.2012, 17:38
NEIEN! So einfach ist das nicht.
Die Verfahrensgebühren könnten noch in allen 4 Verfahren angefallen sein. Die Terminsgebühren aber unter Garantie nicht, weil ja zumindest 2 Verfahren schon verbunden waren. Wurde denn in den drei dann noch vorhandenen Verfahren Termin anberaumt?
Und was ist eigentlich mit Vorverfahrensgebühren?
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pepe
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#5
16.01.2012, 18:20
Adora Belle hat geschrieben:NEIEN! So einfach ist das nicht.
Die Verfahrensgebühren könnten noch in allen 4 Verfahren angefallen sein. Die Terminsgebühren aber unter Garantie nicht, weil ja zumindest 2 Verfahren schon verbunden waren. Wurde denn in den drei dann noch vorhandenen Verfahren Termin anberaumt?
Und was ist eigentlich mit Vorverfahrensgebühren?
Nein, Termin wurde nur in einem Verfahren angeordnet (das was schon vorher verbunden war). Die anderen 2 Verfahren wurden in diesen Termin miterledigt.
Welche Vorverfahrensgebühr bitte?
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michi-bruce
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#6
16.01.2012, 20:01
Vorverfahrensgebühr: Gebühr entsteht für alle anfallenden Tätigkeiten des RA bis zum Eingang der Anklageschrift bei Gericht (außer der Anzeige bei StA und Akteneinsichtnahme - die ist von der Grundgebühr mit umfasst).
Ansonsten stimme ich Adora Belle zu.
Mal den RA fragen, wie es im Termin gelaufen ist: War erst der Aufruf zur Sache und dann die Verbindung (hier meiner Ansicht nach mehrere Terminsgebühren) oder zuerst der Verbindungsbeschluss und dann Aufruf zur Sache (dann in jedem Fall nur eine Terminsgebühr).
Melde dich bitte mit weitergehenden Infos zurück.
![Cool 8)](./images/smilies/icon_cool.gif)
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pepe
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#7
17.01.2012, 12:48
Es war wohl erst der Aufruf zur Sache und dann die Verbindung.
Ich muss noch einmal wegen der Vorverfahrensgebühr nachfragen. Damit ist siccherlich die Gebühr 4104 bzw. 4105 gemeint, oder? Entsteht die denn neben 4100, 4106 und 4108?
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
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#8
17.01.2012, 13:17
Habt ihr denn bis zum Eingang der Anklageschrift noch etwas mehr gemacht als Akteneinsicht zu nehmen?
Bei den Terminsgebühren würde ich sagen, entstehen hier mehrere.
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#9
17.01.2012, 13:35
Du müßtest mal noch erklären, was hier wann wozu verbunden wurde.
Die 4104 entsteht für die Tätigkeit im Ermittlungsverfahren. Die sollte angefallen sein, wenn Ihr bereits gegenüber der StA tätig wart, und nicht erst als die Verfahren schon beim Amtsgericht anhängig waren.
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#10
17.01.2012, 13:39
pepe hat geschrieben:2 Verfahren werden vor dem Hauptverhandlungstermin die restlichen 2 im Termin miteinanderverbunden. Für alle 4 Verfahren werden wir zum Pflichtverteidiger bestellt.
pepe hat geschrieben:Es war wohl erst der Aufruf zur Sache und dann die Verbindung.
Ich nehme ja mal an, dass zu den drei Verfahren, ordnungsgemäß geladen worden ist. Aus diesem Grund, und weil es erst nach Aufruf der Sache verbunden wurde, würde ich meinen, 3 Terminsgebühren. Aber ich würde auch die Vorverfahrensgebühr abrechnen (wenn ihr im Ermittlungsverfahren tätig geworden seid).