Terminsgebühr aus welchem Gegenstandswert?
Verfasst: 16.01.2012, 09:10
Guten Morgen meine Lieben,
mal wieder ich, mal wieder ein Problem:
Klage gegen uns, Ziff. 1: Unterlassung von ... blablabla ..., ansonsten Ordnungsgeld, Ziff. 2: wir sollen verurteilt werden, den Kläger gegenüber seinen Prozeßbevollmächtigten, von den Verbindlichkeiten aus einer Kostennote freizustellen.
Ziff. 2 wurde von uns anerkannt, Unterlassungserklärung wird vor Gericht abgegeben, es wird davon ausgegangen, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist, Anerkenntnisurteil ist ergangen, kein Termin stattgefunden.
Jetzt hat der Gegenanwalt beim Kostenfestsetzungsantrag eine VG und TG aus dem gesamten Gegenstandswert berechnet, es damit begründet, dass die TG auch im Fall des Anerkenntnisses anfällt. Mein Chef meint dass die TG lediglich aus dem Gegenstandswert des Kostenstreitwerts festzusetzen ist, nachdem vor Termin zur mündl. Verh. für erledigt erklärt worden ist.
Was denkt ihr? Danke!!!
mal wieder ich, mal wieder ein Problem:
Klage gegen uns, Ziff. 1: Unterlassung von ... blablabla ..., ansonsten Ordnungsgeld, Ziff. 2: wir sollen verurteilt werden, den Kläger gegenüber seinen Prozeßbevollmächtigten, von den Verbindlichkeiten aus einer Kostennote freizustellen.
Ziff. 2 wurde von uns anerkannt, Unterlassungserklärung wird vor Gericht abgegeben, es wird davon ausgegangen, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist, Anerkenntnisurteil ist ergangen, kein Termin stattgefunden.
Jetzt hat der Gegenanwalt beim Kostenfestsetzungsantrag eine VG und TG aus dem gesamten Gegenstandswert berechnet, es damit begründet, dass die TG auch im Fall des Anerkenntnisses anfällt. Mein Chef meint dass die TG lediglich aus dem Gegenstandswert des Kostenstreitwerts festzusetzen ist, nachdem vor Termin zur mündl. Verh. für erledigt erklärt worden ist.
Was denkt ihr? Danke!!!