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Re: Teilwiderspruch +Rücknahme des Widerspruchs im Mahnverfa

Verfasst: 22.04.2015, 17:17
von LittleRheindorf
Da wo "Auslagen des Antragstellers" steht?

Und was für Gebühren bekomme ich? Ich habe da jetzt die Gebühr nach 3101 VV RVG eingetragen.

Widerspruch war nur wegen der Nebenforderung (vorgerichtliche RA-Gebühren). Bekomm ich dafür jetzt auch ne VB-Gebühr?

Dieser Schuldner macht mir graue Haare :roll: