Re: Teilwiderspruch +Rücknahme des Widerspruchs im Mahnverfa
Verfasst: 22.04.2015, 17:17
Da wo "Auslagen des Antragstellers" steht?
Und was für Gebühren bekomme ich? Ich habe da jetzt die Gebühr nach 3101 VV RVG eingetragen.
Widerspruch war nur wegen der Nebenforderung (vorgerichtliche RA-Gebühren). Bekomm ich dafür jetzt auch ne VB-Gebühr?
Dieser Schuldner macht mir graue Haare
Und was für Gebühren bekomme ich? Ich habe da jetzt die Gebühr nach 3101 VV RVG eingetragen.
Widerspruch war nur wegen der Nebenforderung (vorgerichtliche RA-Gebühren). Bekomm ich dafür jetzt auch ne VB-Gebühr?
Dieser Schuldner macht mir graue Haare