Teilwiderspruch +Rücknahme des Widerspruchs im Mahnverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
LittleRheindorf
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#11

22.04.2015, 17:17

Da wo "Auslagen des Antragstellers" steht?

Und was für Gebühren bekomme ich? Ich habe da jetzt die Gebühr nach 3101 VV RVG eingetragen.

Widerspruch war nur wegen der Nebenforderung (vorgerichtliche RA-Gebühren). Bekomm ich dafür jetzt auch ne VB-Gebühr?

Dieser Schuldner macht mir graue Haare :roll:
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