...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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LittleRheindorf
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#11
22.04.2015, 17:17
Da wo "Auslagen des Antragstellers" steht?
Und was für Gebühren bekomme ich? Ich habe da jetzt die Gebühr nach 3101 VV RVG eingetragen.
Widerspruch war nur wegen der Nebenforderung (vorgerichtliche RA-Gebühren). Bekomm ich dafür jetzt auch ne VB-Gebühr?
Dieser Schuldner macht mir graue Haare
