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TerminsGeb. bei Erledigung???

Verfasst: 12.01.2012, 12:00
von Feierabend
Mein Chef meint, dass ich in einer FamSache eine Terminsgebühr abrechnen solle, weil Erledigung eingetreten ist (Parteien wollen Ehe jetzt doch weiter führen). Mündliche Verhandlung hat nicht stattgefunden. Im Beschluss vom AG steht auch nur drin, dass die Sache übereinstimmend für erledigt erklärt wird.
Eure Meinungen?

Re: TerminsGeb. bei Erledigung???

Verfasst: 12.01.2012, 12:40
von rosa
hat ein Telefonat stattgefunden :?:

Re: TerminsGeb. bei Erledigung???

Verfasst: 12.01.2012, 14:48
von Feierabend
Nö, gar nix. Die Parteien haben sich einfach wieder zusammengerauft.

Re: TerminsGeb. bei Erledigung???

Verfasst: 12.01.2012, 14:50
von Liesel
Dann gibt´s auch keine TG.

Re: TerminsGeb. bei Erledigung???

Verfasst: 12.01.2012, 15:02
von Feierabend
Ich sehe da nämlich auch keinen Grund für. Aber hätte mich gern eines besseren belehren lassen.
:thx

Re: TerminsGeb. bei Erledigung???

Verfasst: 12.01.2012, 18:31
von Adora Belle
Erledigung in einer Ehesache? Wie soll das denn gehen? Oder ging es gar nicht um die Scheidung? Aber doch, sagst Du ja... Jedenfalls wäre dann noch eine Aussöhnungsgebühr möglich.

Re: TerminsGeb. bei Erledigung???

Verfasst: 12.01.2012, 19:05
von Liesel
@AB: Aber dazu muß doch der Anwalt irgendwas getan haben, oder? Feierabend hatte ja geschrieben: "Nö, gar nix. Die Parteien haben sich einfach wieder zusammengerauft."

Re: TerminsGeb. bei Erledigung???

Verfasst: 12.01.2012, 19:42
von Adora Belle
Ach naja. Also ich frage ja immer noch dreimal nach, ob man sich nicht doch wieder versöhnen könnte, und berate darüber, wie das dann so alles geht. :pfeif