TerminsGeb. bei Erledigung???

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Feierabend
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#1

12.01.2012, 12:00

Mein Chef meint, dass ich in einer FamSache eine Terminsgebühr abrechnen solle, weil Erledigung eingetreten ist (Parteien wollen Ehe jetzt doch weiter führen). Mündliche Verhandlung hat nicht stattgefunden. Im Beschluss vom AG steht auch nur drin, dass die Sache übereinstimmend für erledigt erklärt wird.
Eure Meinungen?
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#2

12.01.2012, 12:40

hat ein Telefonat stattgefunden :?:
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#3

12.01.2012, 14:48

Nö, gar nix. Die Parteien haben sich einfach wieder zusammengerauft.
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#4

12.01.2012, 14:50

Dann gibt´s auch keine TG.
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#5

12.01.2012, 15:02

Ich sehe da nämlich auch keinen Grund für. Aber hätte mich gern eines besseren belehren lassen.
:thx
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#6

12.01.2012, 18:31

Erledigung in einer Ehesache? Wie soll das denn gehen? Oder ging es gar nicht um die Scheidung? Aber doch, sagst Du ja... Jedenfalls wäre dann noch eine Aussöhnungsgebühr möglich.
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#7

12.01.2012, 19:05

@AB: Aber dazu muß doch der Anwalt irgendwas getan haben, oder? Feierabend hatte ja geschrieben: "Nö, gar nix. Die Parteien haben sich einfach wieder zusammengerauft."
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#8

12.01.2012, 19:42

Ach naja. Also ich frage ja immer noch dreimal nach, ob man sich nicht doch wieder versöhnen könnte, und berate darüber, wie das dann so alles geht. :pfeif
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