Pauschgebühren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Yvy
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#1

11.04.2007, 09:47

Huhu,

ich hab mal eine kurze Frage! Wie rechne ich Pauschgebühren in Strafsachen ab?

Im Kommentar hab ich gelesen, dass man wohl einen ANtrag beim OLG stellen muss... (?)

VG Yvy
StineP

#2

11.04.2007, 09:53

Wieso Antrag beim OLG? Meinst du mit Pauschgebühren Stundenhonorar??
Janin

#3

11.04.2007, 10:06

Was meinst Du mit Pauschgebühren? Bei Strafsachen kannst Du ja je nach Schwierigkeit abrechnen.
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Schlaubi wieder da
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#4

11.04.2007, 10:08

@ Yvy
Bitte auch mal um Klärung und genaue Erläuterung, dann können wir auch eins fix drei helfen.

L.G.
Geldmangel ist die Wurzel allen Übels.

Es gibt einen Sinn für die Moral, und es gibt einen Sinn für die Unmoral. Die Geschichte lehrt uns, dass der Sinn für die Moral uns befähigt, das Moralische zu erkennen und zu meiden, und dass der Sinn für die Unmoral uns befähigt, das Unmoralische zu erkennen und zu genießen.
StineP

#5

11.04.2007, 10:11

lol. Freut mich, dass nicht nur ich ein kleines Verständnisproblem habe
Yvy
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#6

11.04.2007, 11:37

Huhu,

also in § 51 RVG steht auf Antrag ist dem RA eine Pauschgebühr zu bewilligen....

In der Kommentierung dazu steht, dass der RA der seine Pflichtverteidigergebühren von der Staatskasse erhält einen Antrag auf Festsetzung von Pauschgebühren nach § 51 RVG stellen kann, wenn sich aufgrund eines umfangreichen oder schwierigen Verfahrens die Vergütung als unzumutbar niedrig erweist.... über den ANtrag entscheidet der Strafsenat des OLG!

Meine Frage ist, was ich hier bitte als Pauschgebühren ansetzen kann?
StineP

#7

11.04.2007, 11:43

Na dann doch nen Stundensatz! Wenn dein Chef als Pflichtverteidiger nachweisen kann, dass sich die Sache als umfangreich und schwierig gestaltet hat und die gesetzlichen Strafsachen-Gebühren nicht den Auwand abdecken würden, dann kannst du dein Stundenhonorar festsetzen lassen. Normalerweise funktioniert das ja im Wege einer Vergütungsvereinbarung, die man mit dem Mandanten trifft. Da aber die Staatskasse hier zahlt, muss auch diese darüber entscheiden, ob die gerechtfertigt wären
joy1980
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#8

11.04.2007, 11:46

Also wir stellen immer einen Antrag an das OLG und bitten um angemessene Festsetzung einer Pauschvergütung. Begründen den Antrag mit dem Umfang und der Schwierigkeit der Angelegenheit.
Liebe Grüße :pcwink
Yvy
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#9

16.04.2007, 18:53

Merci ... klingt auch im Nachhinein logisch.... :-)
RenoNRW
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#10

23.11.2008, 14:46

mhh, also ich hab jetzt auch ein Problem mit den PAuschgebühren nach § 51 RVG.
Werde aber nicht wirklich schlau aus den vorherigen Antworten, wie ist das , gelten die Pauschgebühren für alle Gebühren des Pflichtverteidigers also die Verfahrensgebühr, Termingebühr?( 4104 VV etc.)?

meine Sache ist folgende:
wir wurden vom Gericht beigeordnet und im Termin wurde dann Mdt verurteilt aber richter sagte das wir pauschgebühren ruhig beantragen sollten, da umfangreich und schwierig.

Den Antrag selbst hab ich aus "Anwalt Formulare" schon rausgefunden, da steht aber drin das die Gebühren für den Pflichtverteidiger x€ und für den wahlverteidiger x € beantragen und das aufrhund von schwierigkeit und umfang hier ein betrag von x € gerechtfertigt wäre.

Wie ist denn das wie komme ich auch diesen Betrag, wie hoch dürfen die PAuschgebühren max. sein und auf welche gebühren bezieht sich das?

Und wo steht das ? :)
Tut das, was ich auch tun würde :-)
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