Abrechnung ArbR Gegner IHK

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Nuran
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#1

10.01.2012, 14:44

Hallo..

hoffe es kann mir jemand weiterhelfen..
Habe ihr ne arbeitsrechtliche Angelegenheit. Wir haben Arbeitgeber vertreten.
Es hat nur ein Termin bei der IHK stattgefunden und eine Vereinbarung geschlossen.

Ich rechne hier doch eine Geschäftsgebühr und eine Einigungsgebühr ab und nehme
das dreifache brutto Monatsgehalt oder? (handelt sich um Kündigung)

Würde mich auf antworten freuen..
Tosch
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#2

10.01.2012, 15:06

Hattet ihr schon Klagauftrag? Dann könntest du meines Wissens nach eine 0,8 Verfahrensgebühr + 1,2 Terminsgebühr abrechnen, weil die Besprechung der Vermeidung eines Rechtsstreits diente.

Ohne Klagauftrag würde ich so abrechnen wie von dir vorgeschlagen.

Zum Streitwert: Wenn es z.B. auch um das Zeugnis ging, wirkt das streitwerterhöhend (ein Bruttogehalt mehr). Bei einer reinen Kündigung würde ich auch das dreifache Bruttomonatsgehalt nehmen.
Nuran
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#3

10.01.2012, 15:16

ok danke..
klageauftrag nicht vorhanden, zeugnis ebenfalls nicht
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