...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Salt88
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#1
10.01.2012, 10:22
Hallo
Folgendes:
Wir vollstrecken gegen SChuldner. Dieser legt Erinnerung ein (völlig unbegründet)
Gericht entscheidet, dass die sofortige Beschwerde des Schuldners kostenpflichtig verworfen wird. Ich muss nun hierüber einen kfa machen.
Wert des Verfahrens
0,3 Verf Geb. Nr. 3309 (?)
Auslagen
MwSt
???
eigentlich bestimmt ganz einfach aber...ich steh mal wieder aufm schlauch...
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
4 your help
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Pepples
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#2
10.01.2012, 10:36
Hallo
Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit
Wir verweisen auf die Forenregeln (hier: 4.)
http://www.foreno.de/foreno-grundlagen.php" target="blank
und den Hinweis des Moderatorenteams:
http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=12&t=52549" target="blank
Sollten nach Aufforderung zur Profilergänzung trotz weiterhin fehlender Angaben im Profil Antworten auf die Ausgangsfrage gegeben werden, werden wir diese bei Kenntnis ohne weiteren Kommentar löschen.
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
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Salt88
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#5
10.01.2012, 14:15
wieso denn Nr. 3500?? Keine ZV-Gebühr nach 3309??
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Adora Belle
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#6
10.01.2012, 14:20
Die Vollstreckungs-VG gibt es für die Vollstreckung. Die Beschwerde-VG für die Beschwerde.
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13
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Salt88
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#8
10.01.2012, 14:34
hmm...okay danke
Ich dachte nur weil die Beschwerde wegen der ZV stattfand..dass dann 0,3 anfällt. Okay dann nehm ich also die 3500 0,5 Gebühr
Vielen Dank
![Winken :wink2](./images/smilies/winke2.gif)