Bin zu doof: Vergleichsmehrwert

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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LuzZi
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#1

09.01.2012, 15:39

Erster Arbeitstag im neuen Jahr, erstes Problem ...

Folgende Streitwertfestsetzung hab ich:
Auf Antrag der Parteien wird der Streitwert für das Verfahren und den Vergleich auf insgesamt 10.324,26 € festgesetzt (3 Bruttomonatsgehälter á 1.720,71 € für die Kündigungsschutzklage, eins für den Weiterbeschäftigungsantrag sowi8e eine Zahlung in entsprechender Höhe sowie ein Bruttomonatsgehalt im Hinblick auf die qualifizierte Zeugnisregelung als Mehrwert des Vergleichs), soweit der Vergleich nicht widerrufen wird.
Äh ja, kla... Mein Mehrwert ist jetzt 1.720,71 €, korrekt? Wie sieht denn der Rest der KN aus? Ich krieg des gerad net gebacken ...
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gkutes

#2

09.01.2012, 15:41

mE kein Mehrwert. Verfahren und Vergleich haben doch den gleichen Wert
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#3

09.01.2012, 15:44

Warum bekomm ich dann einen Beschluss, in dem mir gesagt wird, dass für den Mehrwert auch PKH bewilligt wird? :?

Bezogen auf das Zeugnis war nichts anhängig, ergo deswegen der Mehrwert. Bin auch etwas irritiert, krieg das irgendwie net auf die Reihe.
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#4

09.01.2012, 15:45

Hm, hatte ich auch erst gedacht, aber da steht ja: .... sowie ein Bruttomonatsgehalt im Hinblick auf die qualifizierte Zeugnisregelung als Mehrwert des Vergleichs. :kopfkratz

Würde davn ausgehen, daß der Verfahrenswert 5 Bruttomonatsgehälter beträgt und der Mehrwert 1 Bruttomonatsgehalt.

Vielleicht nochmal um Klarstellung bitten?
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gkutes

#5

09.01.2012, 15:48

stimmt, da steht "als Mehrwert des Vergleichs"... Da hat sich das Gericht wohl irgendwie vertan.
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#6

09.01.2012, 15:48

Ja, glaub auch Liesel. Der Wert des Verfahrens müsste ja dann 8.603,55 € betragen und der Wert des Vergleichs 10.324,26 €, richtig?
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#7

09.01.2012, 15:50

Jep, würde ich so sehen.
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#8

09.01.2012, 15:52

Dann bin ich doch nicht ganz so doof, sondern hab´s richtig gesehen ;) :thx
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#9

09.01.2012, 16:01

LuzZi hat geschrieben:Ja, glaub auch Liesel. Der Wert des Verfahrens müsste ja dann 8.603,55 € betragen und der Wert des Vergleichs 10.324,26 €, richtig?
Ich verstehe das so: 8.603,55 € Verfahrenswert und nur 1.720,71 € Vergleichsmehrwert
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#10

09.01.2012, 16:05

Das ist genau das, was ich gesagt hab ;) :mrgreen:
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