ich habe einen KFA gestellt. In dem KFA habe ich unter anderem Parteireisekosten zu diversen Terminen geltend gemacht. Im KFB wurden diese abgesetzt, mit der Begründung, dass das persönliche Erscheinen nicht angeordnet war. Hiergegen habe ich Erinnerung eingelegt.
Jetzt hat die Rpflin. im Wege der Nachfestsetzung die Parteikosten durch Erlass eines weiteren KFBs festgesetzt. Eine "offizielle" Entscheidung über meine Erinnerung gibt es nicht, sodass meinem Antrag, der Gegenseite die Kosten des Erinnerungsverfahrens aufzuerlegen, nicht entsprochen werden kann.
und jetzt?
Nachfestsetzung auf Erinnerung
wohl die 0,5 gebühr für das erinnerungsverfahren die so gut wie nie zur festsetzung beantragt wird. da ist mal einer clever
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You want credit, I not give ...... you get mad.
I give credit, you not pay ......... I get mad.
......... better you get mad!!
An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
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Ich würde den Antrag stellen,auszusprechen, dass die Kosten des Erinnerungsverfahrens dem Gegner auferlegt werden.
sodass meinem Antrag, der Gegenseite die Kosten des Erinnerungsverfahrens aufzuerlegen, nicht entsprochen werden kann.
ja die des Beschwerdeverfahrens?!?!?!Welche Kosten sind das übrigens?
das möchte ich doch bezweifeln!!! warum soll ich denn umsonst arbeiten hier?wohl die 0,5 gebühr für das erinnerungsverfahren die so gut wie nie zur festsetzung beantragt wird. da ist mal einer clever
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Ist vielleicht die Absetzung der Reisekosten auf Eigeninitiative des Rechtspflegers erfolgt und nicht auf Antrag der Gegenseite? Dann wäre es ja nicht in Ordnung, der Gegenpartei die Beschwerdekosten aufzuerlegen, oder?
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
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@sansibar: seit wann ist denn der grund für den erfolg eines rechtsmittels ausschlaggebend dafür wer die kosten trägt? sprich: ist doch wurscht ob das gericht gepennt hat oder nicht, die kosten trägt der unterlegene.
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rosa, ich mein doch nur dass ihr eine der wenigen seid (wir auch ) die das festsetzen lassen...rosa hat geschrieben:das möchte ich doch bezweifeln!!! warum soll ich denn umsonst arbeiten hier?wohl die 0,5 gebühr für das erinnerungsverfahren die so gut wie nie zur festsetzung beantragt wird. da ist mal einer clever
ansonsten kann ich nur ebenso antworten, ich würd nochmal antrag stellen die kosten der erinnerung der gegenseite aufzuerlegen, dann muss der rpfl eben noch nen dritten beschluss erlassen -- mehr futter für den GV
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@sansibar darauf kommt es nicht an
@cjdenver meine Ausgangsfrage hier ist, was ich tun kann, wenn das Gericht mitteilt, dass es meinem Antrag, der Gegenseite die Kosten aufzuerlegen, nicht entsprechen kann, weil es eben keine KGE gibt, weil es keine wirkliche Entscheidung über meine Erinnerung gab. Bislang waren ehrlich gesagt keine hilfreichen Antworten dabei....
@cjdenver meine Ausgangsfrage hier ist, was ich tun kann, wenn das Gericht mitteilt, dass es meinem Antrag, der Gegenseite die Kosten aufzuerlegen, nicht entsprechen kann, weil es eben keine KGE gibt, weil es keine wirkliche Entscheidung über meine Erinnerung gab. Bislang waren ehrlich gesagt keine hilfreichen Antworten dabei....