Gebühren für Vergleich nach Mahnbescheid ohne Widerspruch
Verfasst: 03.01.2012, 11:34
Ich bräuchte mal schnelle Hilfe:
Unser Mandant hat einen Mahnbescheid zugestellt bekommen. Hiergegen legen wir aber keinen Widerspruch ein und telefonieren nur mit der Gegenseite und handeln einen Vergleich aus. Was für Gebühren fallen hierfür an? Bekommen wir eine verringerte Verfahrensgebühr? Oder nur die 1,0 Einigungsgebühr nach 1003 VV RVG u. 1,2 Terminsgebühr nach 3104 VV RVG?
Vielen Dank im Voraus!
Unser Mandant hat einen Mahnbescheid zugestellt bekommen. Hiergegen legen wir aber keinen Widerspruch ein und telefonieren nur mit der Gegenseite und handeln einen Vergleich aus. Was für Gebühren fallen hierfür an? Bekommen wir eine verringerte Verfahrensgebühr? Oder nur die 1,0 Einigungsgebühr nach 1003 VV RVG u. 1,2 Terminsgebühr nach 3104 VV RVG?
Vielen Dank im Voraus!