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Gebühren für Vergleich nach Mahnbescheid ohne Widerspruch

Verfasst: 03.01.2012, 11:34
von Mecki
Ich bräuchte mal schnelle Hilfe:

Unser Mandant hat einen Mahnbescheid zugestellt bekommen. Hiergegen legen wir aber keinen Widerspruch ein und telefonieren nur mit der Gegenseite und handeln einen Vergleich aus. Was für Gebühren fallen hierfür an? Bekommen wir eine verringerte Verfahrensgebühr? Oder nur die 1,0 Einigungsgebühr nach 1003 VV RVG u. 1,2 Terminsgebühr nach 3104 VV RVG?

Vielen Dank im Voraus!

Re: Gebühren für Vergleich nach Mahnbescheid ohne Widerspruc

Verfasst: 03.01.2012, 12:16
von gkutes
also erstmal geht ohne VG gar nix - die fällt also immer an. Eine verringerte VG gibts im Mahnverfahren für den Antragsgegner nicht.
TG und EG müssten mE passen

Re: Gebühren für Vergleich nach Mahnbescheid ohne Widerspruc

Verfasst: 03.01.2012, 12:36
von Mecki
Also eine 1,3 gem. 3100?

Danke für die schnelle Antwort :wink:

Re: Gebühren für Vergleich nach Mahnbescheid ohne Widerspruc

Verfasst: 03.01.2012, 12:49
von Refa-Azubi-2011
Mecki hat geschrieben:Also eine 1,3 gem. 3100?

Danke für die schnelle Antwort :wink:
Das ist die Gebühr des Klageverfahrens...wir sprechen doch aber vom Mahnverfahren

Re: Gebühren für Vergleich nach Mahnbescheid ohne Widerspruc

Verfasst: 03.01.2012, 12:57
von gkutes
3307!

Re: Gebühren für Vergleich nach Mahnbescheid ohne Widerspruc

Verfasst: 03.01.2012, 13:14
von Refa-Azubi-2011
gkutes hat geschrieben:3307!
Ich dachte Mecki kommt vielleicht noch selber drauf ;)