Anrechnung MB-Gebühr bei Rücknahme

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Aileen

#1

03.01.2012, 09:48

Hallo.

Ich habe hier ein kleines Problem.

Wir haben für unseren Mandanten Mahnbescheid beantragt. Dieser wurde antragsgemäß zurückgenommen.

Jetzt haben wir Klage erhoben.

Muss ich die MB-Gebühr auf die Verfahrengeb. anrechnen?

Vielen Dank schon im Voraus


:thx
Vance
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#2

03.01.2012, 10:06

Ja :)
Soweit die Angelegenheit dieselbe ist.
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Liesel
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#3

03.01.2012, 10:13

Wieso wurde denn der MB zurückgenommen und dann Klage erhoben?
LEBE DEN MOMENT

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Aileen

#4

03.01.2012, 10:41

Der MB konnte nie zugestellt werden. Daher ist eine öffentliche Zustellung auch nicht möglich gewesen.

Jetzt wurde Klage erhoben, da die Verjährungsfrist abgelaufen wäre. Sollte Schuldner nach wie vor nicht auffindbar sein, kann hier die öffentliche Zustellung erfolgen.
Jupp03/11

#5

03.01.2012, 10:44

War der Schuldner bereits bei Beantragung des MB unbekannten Aufenthalts?
Aileen

#6

03.01.2012, 11:41

Nein das war er nicht. Die Adresse haben wir auch, wo er wohnt, aber leider kann nicht zugestellt werden.

Die Post wird wohl immer wieder zurückgeschickt und mitgeteilt, dass der Schuldner dort nicht wohnt.

Leider sehen und wissen unsere Mandanten, dass er dort wohnt...
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