Nach langer Zeit habe ich es doch mal geschafft mich hier anzumelden und wie kann es anders sein, ich habe gleich mal eine Frage:
Ich habe hier eine Unfallsache. Unser Mandant ist Geschädigter. Die gegnerische Haftpflichtversicherung möchte eine Kopie der Ermittlungsakte gegen Erstattung der üblichen Gebühren.
Soweit ist alles klar. Kopien habe ich gemacht und eine Rechnung (Ablichtungskosten, Nr. 7000 (1) VV, zzgl. USt) beigefügt.
Nun meint meine Chefin, dass es wohl früher eine allgemeine Vereinbarung mit den Versicherungen gab, welche besagt, dass es für solche Tätigkeiten 25,00 EUR als Aufwandsentschädigung zu den Ablichtungskosten gibt.
Ganz ehrlich, ich habe von sowas noch nie was gehört und auch weder im I-net, noch hier im Forum was dazu gefunden.
Habt ihr von so eine Vereinbartung schon mal gehört?
Bin gespannt und sag schon mal
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)