RSV zahlt Beratung ohne Grund nicht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Lucy Planlos
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 303
Registriert: 17.06.2008, 18:59
Beruf: RFA - Rechtsanwaltsfachangestellte, newbie
Software: Andere
Wohnort: Bingen

#1

21.12.2011, 14:38

Hallo,


wir haben eine Mandantin in einer mietrechtlichen Sache beraten und nach § 34 RVG abgerechnet; die RSV hat die Rechnung seit 3 Monaten vorliegen und macht......nichts.
Keine Nachfragen, keine Ablehnung....aber auch keine Zahlung.

ich mag den Vorgang nicht im januar wieder auf dem Tisch haben, will ihn aber auch nicht dem Cheffe vorlegen müssen.

Habt ihr einen Tip wie ich der RSV Beine machen kann:-)??
Wer nicht will, will nicht!
Benutzeravatar
Frau Cindy
Foreno-Inventar
Beiträge: 2230
Registriert: 19.05.2010, 10:55
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: an der Elbe

#2

21.12.2011, 14:40

Hast du denn selbst schon mal nachgefragt, weshalb keine Zahlung erfolgt?
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
Lucy Planlos
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 303
Registriert: 17.06.2008, 18:59
Beruf: RFA - Rechtsanwaltsfachangestellte, newbie
Software: Andere
Wohnort: Bingen

#3

21.12.2011, 14:41

Moment: 1..2..3mal, ja! keine Reaktion.......
Wer nicht will, will nicht!
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#4

21.12.2011, 14:43

Mandantin auf ihre RSV ansetzen, sie ist Kostenschuldner. :mrgreen:
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
Frau Cindy
Foreno-Inventar
Beiträge: 2230
Registriert: 19.05.2010, 10:55
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: an der Elbe

#5

21.12.2011, 14:45

Lucy Planlos hat geschrieben:Moment: 1..2..3mal, ja! keine Reaktion.......
Aber die werden doch am Telefon nicht nichts gesagt haben?!

Ansonsten wie Liesel sagt, die Mandantin drauf ansetzen.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
grommelie
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1009
Registriert: 20.03.2009, 11:23
Beruf: ReFa
Wohnort: Landkreis Harz

#6

21.12.2011, 21:08

Rechnung direkt an die Mandantin machen mit dem Hinweis, dass trotz monatelanger Versuche deren eigene Rechtsschutz nicht zahlt. Dann wird sich Eure Mandantin sicherlich mit der Versicherung oder dem Versicherunsmakler in Verbindung setzen und zack habt ihr Euer Geld - zumindest höchstwahrscheinlich.
naduh

#7

22.12.2011, 08:01

Lucy Planlos,

verstehe ich jetzt nicht, hast du die mal am Telefon gehabt? Die müssen doch irgendeinen Grund genannt haben, warum sie nicht zahlen??!!
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17688
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#8

22.12.2011, 08:59

Sie scheint nur schriftlich angemahnt zu haben. Manchmal ist das gute alte Telefon die doch bessere Alternative, um ans Ziel zu kommen. :)
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Jusline

#9

22.12.2011, 11:26

Zweitschrift der Rechnung an MA mit der Bitte um Zahlung und MA anheimstellen, sich bezüglich Kosten-erstattung direkt an ihren Rechtsschutzversicherer zu wenden. M.E. ist MA immer Kostenschuldner und nicht die RS.
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#10

22.12.2011, 11:33

@Jusline: Wieso Zweitschrift der Rechnung an MA? Mandant bekommt immer Original und RSV nur ne Kopie, weil halt Kostenschuldner der Mandant ist.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Antworten