Bitte um Prüfung meiner KR! Danke!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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#1

20.12.2011, 12:22

Soll lediglich nach Protokoll eine Abr. mit RSV vornehmen, das verunsichert mich. Berufungsverfahren, Streitwertfestsetzung: SW Berufungsinstanz wird festgesetzt auf 41.600,00 €, Vergleich: 52.000,00 €
Meine Abrechnung:
VerfGeb. nach 41.600,00 €
DiffVerfGeb. nach 10.400,00 €
Termins. - und Einigungsgeb. 52.000,00 €
Korrekt?
Herzlichen Dank! Habe schon einiges im Forum gelesen über Mehrvergleich, aber das verunsichert mich alles zusätzlich jetzt....
"...es kann ja nicht immer regnen..."
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Liesel
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#2

20.12.2011, 12:26

1,3 EG 1004 aus 41.600,00
1,5 EG 1000 aus 10.400,00
Abgleich 15 III

Ebenso mußt du die beiden VG´s noch nach 15 III abgleichen.

Die TG bekommst du nur aus dem vollen Wert, wenn auch über die nicht anhängigen Ansprüche mit erörtert wurde, also nicht nur eine Protokollierung erfolgte.
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#3

20.12.2011, 12:33

Das ist ja mein Problem; das erkenn ich aus´m Protokoll überhaupt nicht. Ganz sicher, dass ich bei so einer SW-Festsetzung automatisch ne 1,0 UND ne 1,5 Gebühr abrechnen muss bzw. kann?
"...es kann ja nicht immer regnen..."
gkutes

#4

20.12.2011, 12:35

Ganz sicher, dass ich bei so einer SW-Festsetzung automatisch ne 1,0 UND ne 1,5 Gebühr abrechnen muss bzw. kann?
ja
(in deinem fall 1,3 und 1,5)
rosa

#5

20.12.2011, 13:04

Stichwort "Mehrvergleich"
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