Soll lediglich nach Protokoll eine Abr. mit RSV vornehmen, das verunsichert mich. Berufungsverfahren, Streitwertfestsetzung: SW Berufungsinstanz wird festgesetzt auf 41.600,00 €, Vergleich: 52.000,00 €
Meine Abrechnung:
VerfGeb. nach 41.600,00 €
DiffVerfGeb. nach 10.400,00 €
Termins. - und Einigungsgeb. 52.000,00 €
Korrekt?
Herzlichen Dank! Habe schon einiges im Forum gelesen über Mehrvergleich, aber das verunsichert mich alles zusätzlich jetzt....
Bitte um Prüfung meiner KR! Danke!
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"...es kann ja nicht immer regnen..."
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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1,3 EG 1004 aus 41.600,00
1,5 EG 1000 aus 10.400,00
Abgleich 15 III
Ebenso mußt du die beiden VG´s noch nach 15 III abgleichen.
Die TG bekommst du nur aus dem vollen Wert, wenn auch über die nicht anhängigen Ansprüche mit erörtert wurde, also nicht nur eine Protokollierung erfolgte.
1,5 EG 1000 aus 10.400,00
Abgleich 15 III
Ebenso mußt du die beiden VG´s noch nach 15 III abgleichen.
Die TG bekommst du nur aus dem vollen Wert, wenn auch über die nicht anhängigen Ansprüche mit erörtert wurde, also nicht nur eine Protokollierung erfolgte.
LEBE DEN MOMENT
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(UNHEILIG)
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Das ist ja mein Problem; das erkenn ich aus´m Protokoll überhaupt nicht. Ganz sicher, dass ich bei so einer SW-Festsetzung automatisch ne 1,0 UND ne 1,5 Gebühr abrechnen muss bzw. kann?
"...es kann ja nicht immer regnen..."
jaGanz sicher, dass ich bei so einer SW-Festsetzung automatisch ne 1,0 UND ne 1,5 Gebühr abrechnen muss bzw. kann?
(in deinem fall 1,3 und 1,5)