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Abrechnung Erinnerungsverfahren Bundespatentgericht

Verfasst: 20.12.2011, 09:55
von Lisanne
Hi zusammen,

normalerweise rechne ich im Erinnerungsverfahren doch eine 0,5 ab. Aber es gibt doch eine Ausnahme bei Verfahren vor dem Bundespatentgericht (?) Meiner Meinung nach rechne ich da nämlich eine 1,3 ab. Es geht in meinem Fall um einen Beschluss im Kostenfestsetzungsverfahren, wonach wir die Kosten des Erinnerungsverfahrens zu tragen haben.

Meine Frage: Bleibe ich jetzt bei meiner 1,3 oder nehme ich die 0,5?

Vielen lieben Dank und viele Grüße

Re: Abrechnung Erinnerungsverfahren Bundespatentgericht

Verfasst: 20.12.2011, 13:05
von Anahid
Also...soweit ich das lese, möchtest Du wissen, ob Du für die Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss die 1,3 VG nach 3510 abrechnen kannst? Nein, kannst Du nicht. Denn da ist genau bestimmt, für welche Tätigkeiten diese Gebühr anfällt.

Meines Erachtens bekommst Du lediglich eine 0,5 VG nach 3500.

Re: Abrechnung Erinnerungsverfahren Bundespatentgericht

Verfasst: 28.05.2013, 11:35
von ReNoFa09
Hallo!

Ich bin ganz neu, was das Abrechnen von solchen "Patentsachen" angeht, und hoffe hier auf eure Hilfe.

Hier kurz der Sachverhalt:

Ich habe einen Beschluzss des Bundespatentgerichts vorliegen, wonach Erinnerung gegen den KFB eingelegt wurde. Die Klägerin soll die Kosten tragen, der Wert des Erinnerungsverfahrens beträgt 7.814,80 €.

Was kann ich jetzt abrechnen?

Mein Vorschlag wie bereits oben erwähnt.

0,5 nach Nr. 3500 VV RVG - und wie weiter?

Vielen Dank im Voraus!

Sonnige Grüße :wink1

Re: Abrechnung Erinnerungsverfahren Bundespatentgericht

Verfasst: 28.05.2013, 11:41
von Anahid
+ PTA + MwSt (wenn Euer Mandant nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist).

Re: Abrechnung Erinnerungsverfahren Bundespatentgericht

Verfasst: 28.05.2013, 12:10
von ReNoFa09
Okay - hätte noch irgendwelche Sondergebühren erwartet^^

Danke :smile: