Abrechnung Erinnerungsverfahren Bundespatentgericht
Verfasst: 20.12.2011, 09:55
Hi zusammen,
normalerweise rechne ich im Erinnerungsverfahren doch eine 0,5 ab. Aber es gibt doch eine Ausnahme bei Verfahren vor dem Bundespatentgericht (?) Meiner Meinung nach rechne ich da nämlich eine 1,3 ab. Es geht in meinem Fall um einen Beschluss im Kostenfestsetzungsverfahren, wonach wir die Kosten des Erinnerungsverfahrens zu tragen haben.
Meine Frage: Bleibe ich jetzt bei meiner 1,3 oder nehme ich die 0,5?
Vielen lieben Dank und viele Grüße
normalerweise rechne ich im Erinnerungsverfahren doch eine 0,5 ab. Aber es gibt doch eine Ausnahme bei Verfahren vor dem Bundespatentgericht (?) Meiner Meinung nach rechne ich da nämlich eine 1,3 ab. Es geht in meinem Fall um einen Beschluss im Kostenfestsetzungsverfahren, wonach wir die Kosten des Erinnerungsverfahrens zu tragen haben.
Meine Frage: Bleibe ich jetzt bei meiner 1,3 oder nehme ich die 0,5?
Vielen lieben Dank und viele Grüße