Anwaltsgebühren vorgerichtl. Tätigkeit gg. Kfz-Haftpflicht
Verfasst: 16.12.2011, 13:04
Hallo,
ich bin etwas unsicher, wie ich daran gehen soll:
Wir haben für einen Mandanten Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung geltend gemacht. Außergerichtlich wollten die nichts zahlen. Dann haben wir geklagt und zu 90 % gewonnen (Kostenquote).
Für unser Tätigwerden im Klageverfahren werde ich ganz normal Kostenausgleichsantrag stellen.
Kann ich die vorgerichtliche Tätigkeit noch gegenüber der Haftpflicht, so wie sonst üblich in Schadensfällen, wenn nach Erledigungsstreitwert abgerechnet wird, abrechnen oder hätte das Schadensforderung miteingeklagt werden müssen?
Gruß, Demetris
ich bin etwas unsicher, wie ich daran gehen soll:
Wir haben für einen Mandanten Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung geltend gemacht. Außergerichtlich wollten die nichts zahlen. Dann haben wir geklagt und zu 90 % gewonnen (Kostenquote).
Für unser Tätigwerden im Klageverfahren werde ich ganz normal Kostenausgleichsantrag stellen.
Kann ich die vorgerichtliche Tätigkeit noch gegenüber der Haftpflicht, so wie sonst üblich in Schadensfällen, wenn nach Erledigungsstreitwert abgerechnet wird, abrechnen oder hätte das Schadensforderung miteingeklagt werden müssen?
Gruß, Demetris