hab mal wieder eine kleine frage:
unseren mandanten wurde vorgeworfen, beim einparken ein anderes auto beschädigt zu haben. erst war es bei der kreispolizeibehörde anhängig, dann bei der staatsanwaltschaft (wir haben uns da eingelassen),dann erging die anklageschrift. Termin war anberaumt am 20.05.11 mit zeugen. es erging dann ein beschluss wonach ein Sv-gutachten eingeholt werden sollte. die dekra hat dann zum ortstermin an der unfallstelle geladen. ein weiterer termin fand am 21.10. statt. mandant wurde zu einer geldbuße von 35 euro verurteilt ansonsten wurde er freigesprochen.
a) ich kann jedes verfahren ja einzeln abrechnen, vorverfahren, hauptverfahren
b) kriege ich für jeden termin, also auch für de ortstermin, jeweils eine terminsgebühr? gibt es wenn dafür auch fahrtkosten?
wäre für kurze rückinfo dankbar.
lg hanna
ps: ich glaub ich habs gefunden.... thx.. falls jemand noch ne meinung hat her damit
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
pps: ähm.. krieg ich für jedes verfahren PuT ? kann ich das in einer kompletten abrechnung machen oder lieber zwei abrechnungen für vorverfahren und hauptverfahren?